Bezirk Imst

Chaletdorf nun formell auf Schiene

Die „Beharrungsbeschlüsse“ zum geplanten Chaletdorf wurden vom Wenner Gemeinderat mit einer Gegenstimme gefasst.
© Daum

Wie zu erwarten war, fasste der Wenner Gemeinderat mit einer Gegenstimme erneut die Beschlüsse zur Realisierung des touristischen Projektes „Chaletdorf Bichl“. Die Bürger möchten nicht klein beigeben.

Von Hubert Daum

Wenns –Es sollte ein touristisches Projekt zur Entspannung von Urlaubern werden, das geplante Chaletdorf im Weiler Bichl, das ein Einheimischer mit Schweizer Investoren errichten möchte. Doch von Entspannung ist weiterhin keine Rede. Seit letztem Jahr prallen die Ansichten von Gemeindeführung und Bürgerinitiative heftig aufeinander. Die Fronten – die Befürworter orten eine touristische Chance, die Bürger in Bichl fürchten die Entstehung eines Dorfes im Dorf – verhärteten sich zusehends, der Streit ging auch durchaus ins Persönliche.

In der Gemeinderatssitzung am 22. Dezember 2016 wurden alle raumordnungsrelevanten Beschlüsse gefasst, um das Projekt mit 60 bis 90 Gästebetten auf Schiene zu bringen. Daraufhin verfasste die „Initiativgruppe Bichl“ eine 45 Seiten umfassende Stellungnahme, in der sie 24 Punkte kritisierte (Die Gegner haben keine Parteistellung). „Diese Stellungnahme hob die gefassten Beschlüsse temporär auf, deshalb war in der vorgestrigen Sitzung neu abzustimmen“, erläutert Amtsleiter Hannes Seiser.

Schon vorher hatte BM Walter Schöpf eine Arbeitssitzung einberufen, um sich im Vorfeld im Beisein von Raumplaner Klaus Spielmann damit zu beschäftigen. Dieser ging in der Sitzung selbst bei großem Publikumsinteresse dezidiert auf die Kritikpunkte ein. Schon in der Einleitung hatte BM Schöpf erwähnt, dass die Stellungnahme bereits mit der Abteilung Raumordnung im Landhaus besprochen ist. „Zum Thema Wasserversorgung ist jüngst eine weitere Studie eingetroffen, die erneut bestätigt, dass auch bei Projektrealisierung genügend Trinkwasser vorhanden sein wird“, relativierte Spielmann die Befürchtung der Bichler, dass zu wenig Trinkwasser vorhanden wäre. Auch beim Abwasser sehe der Abwasserverband keine Probleme. Das Argument, dass die Bewohner den Anreiseverkehr auch über die Gemeindestraße durch das Dorf ertragen müssten, konterte Spielmann: „Die zwei größten Routenplaner listen die Anfahrt über die Landesstraße als erste Variante auf.“ Auch der Vorwurf, dass eine auf dem Areal ausgewiesene ökologisch wertvolle Fläche kurzerhand an einen anderen Ort transferiert und der Eigentümer nicht darüber informiert wurde, ließ der Raumplaner nicht gelten: „Kompensationsmaßnahmen bei öffentlichem Interesse sind vorgesehen und es gibt keine Informationspflicht.“

BM Schöpf ergänzte, dass die empfohlene privatrechtliche Vereinbarung mit dem Projektwerber auch schon erledigt sei. „Wer hat denn diese gemacht und kann man die einsehen?“, wollte Marco Dobler, die einzige kritische Stimme im Gremium, wissen. Die sei gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Dobler kritisierte weiters, dass die Stellungnahme der Bichler nie in einer GR-Sitzung oder einem Ausschuss besprochen wurde.

Letztendlich wurden alle Punkte der Stellungnahme relativiert und die Beschlüsse mit der Gegenstimme Marco Dobler erneut gefasst. „Nun geht der gesamte Akt zur Aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach Innsbruck“, weiß Amtsleiter Hannes Seiser. „Wie zu erwarten war, wurden die Argumente der Bichler Bewohner vom Tisch gewischt“, ärgert sich Sprecher Werner Dobler, „noch im Juni wird sich die ORF-Sendung ,Bürgeranwalt‘ mit der Causa beschäftigen.“

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