Jihadisten-Prozess in Graz: Letzte Befragungen der Angeklagten

Graz (APA) - Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess um zwei mutmaßliche Jihadisten-Paare fortgesetzt worden. Den Angeklagte...

Graz (APA) - Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess um zwei mutmaßliche Jihadisten-Paare fortgesetzt worden. Den Angeklagten wird neben Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung auch Quälen von Unmündigen vorgeworfen, weil sie mit ihren insgesamt acht Kindern nach Syrien gegangen sind und sie dort der Gräuel-Propaganda der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ausgesetzt haben sollen.

Enes S. (38) wird neben den Vorwürfen, die alle betreffen, auch noch ein versuchter Mord angelastet. Er soll als Scharfschütze bei einer Kampftruppe des IS gewesen sein und einen Gegner schwer verletzt haben. Am Donnerstag wurden die Einvernahmen der Kinder per Video vorgespielt. Vier wollten Angaben machen, die anderen waren entweder noch zu klein oder lehnten ein Gespräch ab. Einer der Söhne von S. erzählte, wie er mit nicht einmal acht Jahren bei einer Hinrichtung zugeschaut hat, ein anderer Bub machte Angaben zu den Waffen und der Ausbildnertätigkeit des Beschuldigten in einem IS-Trainingslager.

„Das sind Kinderaussagen, das stimmt nicht“, wehrte sich Enes S. und verwies darauf, dass die Kleinen teilweise auch die Zeiten durcheinandergebracht hatten. Außerdem haber er nie ein Sniper-Gewehr besessen, wie es eines der Kinder behauptet hatte. Der zweite Angeklagte, Hasan O. erklärte, sein Sohn habe ein Sniper-Spiel für seine Konsole gehabt und da vermutlich etwas verwechselt.

Dann wandte sich der Richter an Michaela S. (39), die Mutter von fünf Kindern, deren Sohn das Erlebnis mit der Hinrichtung geschildert hatte: „Sie haben auf mich bei der Vorführung der Videos gefühllos gewirkt“, beschrieb der Vorsitzende seinen Eindruck. „Ich war sehr wohl betroffen“, entgegnete die Angeklagte. Alle vier Elternteile waren sich aber einig, dass es nicht so gewesen sei, wie es die Kinder beschrieben hätten.

Für den Vormittag war noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Befragung von Zeugen des Verfassungsschutzes geplant. Abhängig von weiteren Anträgen könnte es dann bereits am Abend ein Urteil geben, sofern keine weiteren Gutachten oder Ergänzungen benötigt werden.