Gerichtssplitter

Vier Jahre Haft für Drogen per Post

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Um heutzutage im Suchtgiftmilieu zum Drogendealer aufzusteigen, bedarf es keiner Unterweltkontakte mehr. Über das so genannte Darknet kann m...

Um heutzutage im Suchtgiftmilieu zum Drogendealer aufzusteigen, bedarf es keiner Unterweltkontakte mehr. Über das so genannte Darknet kann man sich per Internet nämlich alles an Drogen kommen lassen, was die internationalen Giftküchen so hergeben. Der Bestellvorgang gleicht dabei dem von Bekleidung. Bezahlung per Bitcoins, Lieferung per Postpaket. Die Besteller unterschätzen jedoch drei Risiken: Man weiß nie, was man bekommt. Dazu werden mittlerweile etliche solcher Pakete schon in den Postverteilerzentren abgefangen – mit Adresse. Und wer lange auf diesem Weg bestellt, kommt schnell auf Mengen, die ein drakonisches Strafausmaß mit sich bringen. Wie bei einem 38-jährigen Innsbrucker, der von Dezember 2015 bis diesen Jänner 600 Gramm Amphetamine und 600 Gramm Cannabis im Internet bestellt hatte. Aufgrund dieser Menge lautete das Strafausmaß auf ein bis 15 Jahre Haft. Eine schwierige Aufgabe für Verteidiger Martin Dellasega. Dieser verwies auf die Sucht des Mandanten als Bestellmotiv. Angesichts bescheidenster Einkommensverhältnisse des Arbeitslosen zweifelte Richterin Helga Moser jedoch am reinen Eigenkonsum, sondern sah eher einen „Großdealer“ vor sich: „Da hätten sie ja allein 8000 Euro verkonsumiert!“ Die Strafe tat weh, blieb aber im unteren Drittel: vier Jahre Haft. Dagegen erhob der Verurteilte Strafberufung.

Auf insgesamt 21 Monate Haft brachte es rechtskräftig ein bereits wegen Kridadelikten verurteilter Kleintransportunternehmer. Obwohl er letzten Juni schon wegen einer 140.000-Euro-Krida gegenüber Mietwagenfirmen verurteilt worden war, hatte er Tage nach der Verurteilung wieder 8200 Euro von Firmenkonten – unter anderem für seinen Kokainkonsum – abgezweigt. (fell)