Neues Reiserecht bringt kaum Verbesserungen für deutsche Verbraucher

Berlin (APA/AFP) - Reisende aus Deutschland müssen künftig höhere Preisaufschläge für schon gebuchte Reisen hinnehmen. Der Veranstalter darf...

Berlin (APA/AFP) - Reisende aus Deutschland müssen künftig höhere Preisaufschläge für schon gebuchte Reisen hinnehmen. Der Veranstalter darf den Preis bis zu 20 Tagen vor Reisebeginn um bis zu acht Prozent erhöhen, heißt es in dem in der Nacht zum Freitag beschlossenen deutschen Gesetz. Bisher war nur eine Erhöhung um fünf Prozent erlaubt.

Voraussetzung für Erhöhungen, etwa wegen gestiegener Flughafengebühren, ist weiterhin, dass diese Option im Reisevertrag vorgesehen ist. Ein Reiserücktrittsrecht hat der Kunde bei einer Preiserhöhung künftig nur, wenn diese höher ausfällt als acht Prozent - und der Veranstalter sie deshalb nicht einfach so durchsetzen kann. Anders als bisher kann der Preis für Pauschalreisen grundsätzlich aber auch sinken, wenn der Reisende etwa niedrigere Wechselkurse nachweisen kann.

Wer eine Tagesreise unternimmt oder ein Ferienhaus bucht, ist künftig nicht mehr durch das deutsche Pauschalreiserecht geschützt. Als Tagesreisen gelten Reiseleistungen, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten. Durch den Ausschluss dieser Leistungen aus dem Pauschalreiserecht gehen Verbrauchern etwa Rechte auf Zurückzahlung von Anzahlungen verloren, wenn der Veranstalter insolvent ist. Verbraucherschützer hatten diese Änderung im Vorfeld heftig kritisiert.

Das neue Gesetz bietet für Verbraucher aber auch Vorteile. Der Gewährleistungszeitraum wird verlängert: Bei Mängeln können Reisende ihre Ansprüche künftig zwei Jahre lang geltend machen. Bisher war das nur bis zu einem Monat nach der Rückkehr von der Reise möglich.

Auch wer sich über ein Internetportal oder im Reisebüro ein individuelles Paket aus Flug, Hotel und Mietwagen zusammenstellt, soll mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden. Entgegen der Annahme, dass es sich bei diesen Angeboten um Pauschalreisen handelt, gilt für solche Pakete der umfassendere Rechtsschutz für Pauschalreisen nicht. Mit dem Gesetz wird deshalb der Begriff „verbundene Reiseleistung“ eingeführt: Reisebüros und Internetportale müssen ihre Kunden transparent darüber aufklären, dass es sich bei ihrer Buchung nicht um eine Pauschalreise handelt und sie sich bei Mängeln an den jeweiligen Anbieter wenden müssen.

Der Deutsche Reiseverband hatte den Gesetzesentwurf zunächst kritisch beurteilt, vor allem wegen der „Gefahr“, dass Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen anbieten, „ungewollt in die Veranstalterhaftung geraten“. Am Freitag erklärte der Verband aber, mit der abschließenden Fassung sei es zu einem „fairen Interessensausgleich“ gekommen. Es sei gelungen, „für Reiseveranstalter und Reisemittler vieles zum Positiven zu wenden“.

Für die bevorstehende Urlaubssaison gelten die Änderungen noch nicht. Das Gesetz tritt erst im Sommer des kommenden Jahres in Kraft. Deutschland setzt damit die EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht um.