Aus diesen internationalen Abkommen halten sich die USA heraus
Washington (APA/dpa) - Mit dem Ausstieg aus dem Pariser Klimavertrag etwa gesellen sich die USA zu Nicaragua und Syrien. Auch aus anderen in...
Washington (APA/dpa) - Mit dem Ausstieg aus dem Pariser Klimavertrag etwa gesellen sich die USA zu Nicaragua und Syrien. Auch aus anderen internationalen Abkommen hält sich Washington heraus. Eine Auswahl:
INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF: Der Gerichtshof in Den Haag verfolgt Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auf Grundlage des Rom-Statuts werden seit 2002 Individuen belangt, nicht Staaten. Die USA sind etwa neben Russland, China, Indien oder Israel kein Vertragsstaat. Washington befürchtet „willkürliche Kriegsverbrecherprozesse“ gegen US-Bürger.
KYOTO-PROTOKOLL: Der von mehr als 190 Staaten ratifizierte Vertrag von 1997 gab weltweit erstmals Klimaziele vor - allerdings nur den Industrieländern. Die USA haben das Protokoll bis heute nicht ratifiziert, weil sie Nachteile für die Wirtschaft befürchten.
UNO-KINDERRECHTSKONVENTION: Das Regelwerk der Vereinten Nationen trat 1990 in Kraft. Demnach hat jedes Kind das Recht auf Gesundheit, Bildung und Mitbestimmung. Folter und Todesstrafe gegen Minderjährige sind verboten. Die USA haben als einziges UNO-Mitglied den Vertrag nicht ratifiziert. Womöglich gibt es Befürchtungen, dass Kinder vor Gerichten klagen und elterliche Rechte eingeschränkt werden könnten.
UNO-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION: Der Vertrag sieht vor, dass Menschen mit Handicap genauso zu behandeln sind wie Menschen ohne Behinderung. 173 UNO-Mitglieder sind dabei, die USA fehlen. Sie befürchten unter anderem, dass US-Recht umgangen werden könnte.
UNO-SOZIALPAKT: In dem internationalen Abkommen von 1966 sind unter anderem das Recht auf Bildung, Arbeit, soziale Sicherheit und ein Diskriminierungsverbot festgehalten. 165 Staaten sind dabei - nicht jedoch die USA, Kuba oder Myanmar. In den USA gibt es die Ansicht, dass diese Rechte keine Inhalte bindender Verträge sein sollten.
BIODIVERSITÄTS-KONVENTION: Das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ von 1993 hat unter anderem die Erhaltung der Artenvielfalt und deren nachhaltige Nutzung zum Ziel. Die USA zählen nicht zu den 196 Vertragspartnern. Unter anderem werden Nachteile für die biotechnische Industrie befürchtet.
~ WEB http://www.un.org/en/ ~ APA343 2017-06-02/14:54