Innsbruck

Novelle zu Stadtrecht abgeblasen

"Die Stadtrechtsnovelle wird vor der Landtags- und Gemeinderatswahl kein Thema mehr sein", sagt Innsbrucks Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer.
© Thomas Boehm / TT

Eigentlich wäre alles angerichtet gewesen – das Gesetz war bereits vom Land in Begutachtung geschickt. Nun macht Innsbruck einen Rückzieher.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Aus und vorbei. Zumindest vor der Gemeinderatswahl im April 2018 dürfte es zu keiner Änderung des Innsbrucker Stadtrechtes und der Wahlordnung kommen. In einem Schreiben an den zuständigen Landesrat Johannes Tratter (VP) bat nun Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer, den kurz vor der Beschlussfassung durch den Tiroler Landtag stehenden Gesetzestext hintanzuhalten und somit den gesamten Prozess vorerst auszusetzen. Das kommt überraschend.

Wie berichtet, hatte die letzte Stadtrechtsnovelle 2011 unter anderem die Bürgermeisterdirektwahl eingeführt. Sie hatte aber auch – wie sich recht bald herausstellte – so manche Kinderkrankheit in sich getragen. Wie beispielsweise die formale Tatsache, dass die Landeshauptstadt im derzeit gültigen Stadtrecht nur aus neun Stadtteilen besteht. Nämlich den Katas­tralgemeinden. Oder aber die vom Landesgesetzgeber – rechtlich korrekte, aber letztlich gegen den Willen des Gemeinderates – abgeänderte Größe des Stadtsenates. Die Stadt wollte neun fixe Sitze, das Land legte sich auf variable sieben bis neun fest. Um all das wieder ins Lot zu bringen, wurde in der Stadt bereits 2012 eine neue Arbeitsgruppe installiert, die dann 2016 einen Vorschlag in den Gemeinderat brachte, der dort auch die nötige Zweidrittelmehrheit fand.

Doch wie schon 2011 – das Land bastelte auch hier am Gemeinderatsvorschlag herum. Wohl auch politisch motiviert. Denn beispielsweise wurde die Möglichkeit des Listenkoppelns – der Gemeinderat wollte selbiges abschaffen – wieder in den Gesetzestext eingefügt. Auch eine Kompetenzerweiterung für die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck (MÜG) wurde beschnitten.

Folglich sahen sich Teile der Innsbrucker Koalition auch nicht mehr an den beschlossenen Pakt gebunden. Und forderten – wie berichtet – in einer Stellungnahme im Zuge der Begutachtungsfrist ein jeder für sich neue Regelungen zur Stadtsenatsgröße. Aber auch innerhalb der Landeskoalition soll man sich dem Vernehmen nach in dieser Frage nicht einig gewesen sein.

Ein Kompromiss scheint außer Reichweite – und um keinen neuen Knatsch mit dem Land zu riskieren, bat Bürgermeisterin Oppitz-Plörer nun per Brief um einen Reformaufschub.

Damit wird vorerst alles beim Alten bleiben: keine neuen Stadtteile, keine Bettlerüberwachung durch die MÜG, gleiche variable Senatsgröße, keine qualitativen Petitionen und auch keine Abgabe von Ausschusssitzen.

Oppitz-Plörer ist sich unterm Strich sicher, dass die Novelle vor der Gemeinderatswahl abgehakt ist: „Jeder hat dadurch Nachteile, aber auch Vorteile.“

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