Juwelier-Überfall in Linz: DJ in Indizienprozess freigesprochen

Linz (APA) - Ein serbischer DJ ist am Montag im Landesgericht Linz vom Vorwurf, an einem bewaffneten Juwelierüberfall beteiligt gewesen zu s...

Linz (APA) - Ein serbischer DJ ist am Montag im Landesgericht Linz vom Vorwurf, an einem bewaffneten Juwelierüberfall beteiligt gewesen zu sein, nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Bei dem Raub wurden 570.000 Euro Beute gemacht. Der Angeklagte leugnete die Tat. Die belastenden Indizien - im wesentliche die GPS-Daten seines Mietwagens - reichten dem Gericht für eine Verurteilung nicht aus.

Am 17. Februar 2015 waren zwei gut gekleidete, schlecht Englisch sprechende Männer in das Geschäft in der Linzer Innenstadt gekommen und hatten sich nach Eheringen erkundigt. Plötzlich zog einer eine Waffe, der andere einen Taser. Sie zwangen ihr Opfer, den Tresor zu öffnen, ketteten den Geschäftsinhaber an ein Geländer und flüchteten mit fetter Beute in einem in der Nähe wartenden Auto mit deutschem Kennzeichen.

Der Wagen wurde von der Polizei identifiziert und führte die Ermittler zu dem Angeklagten. Der bisher unbescholtene 28-Jährige hatte ihn in Serbien gemietet. Die GPS-Daten zeigten, welche Route der Pkw dann nahm: über Ungarn nach Österreich, durch halb Europa und schließlich wieder zurück nach Linz. Das Auto war demnach sowohl einige Tage vor der Tat - vermeintlich zum Auskundschaften - in Linz, dann in Wien, wo zu diesem Zeitpunkt die bei dem Überfall verwendeten deutschen Kennzeichen gestohlen worden sind. Zur eigentlichen Tatzeit stand er wieder in Linz nahe dem Juweliergeschäft. Einige Tage später brachte der Angeklagte den Wagen in Serbien dem Vermieter zurück.

Der DJ will mit dem Wagen nach Ungarn zu einem Auftritt gefahren sein und ihn dort einem flüchtigen Bekannten geborgt haben. Dieser konnte nicht ausgeforscht werden: Den Kontakt zu dem Mann habe er mittlerweile verloren, sein Handy, über das er mit ihm telefoniert habe, sei gestohlen worden, sagte der Beschuldigte. Staatsanwältin Gudrun Dückelmann sah darin Schutzbehauptungen. Verteidiger Mirsad Musliu wies hingegen darauf hin, dass es keine DNA-Spuren seines Mandanten gebe und er auf den Überwachungsbildern nicht zu sehen sei. Sogar der Juwelier sagte im Zeugenstand, dass der Angeklagte keiner der beiden Männer im Geschäft gewesen sei. Von diesen fehlt bis heute jede Spur.

Das Schöffengericht unter Lena Höpfl sprach den 28-Jährigen frei. „Natürlich hat er das Fahrzeug angemietet und natürlich ist einiges hinterfragenswert, was er gesagt hat“, meinte die Vorsitzende, aber man könne eben nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit sagen, dass er an dem Überfall beteiligt war - oder welche Rolle er dabei gespielt habe. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist somit nicht rechtskräftig.