Causa KRAGES - Kein Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Sicht

Wiener Neustadt/Eisenstadt (APA) - Der erste Prozesstermin in der Causa KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H.) vor de...

Wiener Neustadt/Eisenstadt (APA) - Der erste Prozesstermin in der Causa KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H.) vor dem Wiener Neustädter Arbeits- und Sozialgericht hat am Montag ohne Vergleich geendet. Sowohl die Vertreter der KRAGES als auch der klagende Ex-Geschäftsführer der Gesellschaft, Rene Schnedl, brachten ihre Forderungen an die jeweils andere Partei dar. Die Verhandlung wurde auf September vertagt.

Schnedl hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt, nachdem er Anfang April überraschend abberufen worden war. Der Ex-Geschäftsführer sieht die Entlassung als ungerechtfertigt an. Der Vertreter der beklagten Partei, Alexander Sporn, brachte hingegen vor Richterin Daniela Bernart-Kysely die Gründe für die Entlassung Schnedls vor.

So soll der Ex-Krankenanstalten-Chef unter anderem sein eigenes Gehalt ohne vertragliche Grundlage angepasst haben, auch bei der Urlaubsentschädigung und bei Akkontozahlungen soll es Unregelmäßigkeiten gegeben haben. Laut Sporn sei der KRAGES nach derzeitigem Stand durch Überzahlungen an Gehalt und Prämien ein Schaden von knapp 100.000 Euro entstanden. Weitere Pflichtverletzungen sollen Verträge und die Löschung von Daten betreffen.

Schnedl wies alle dargebrachten Vorwürfe zurück und fordert seinerseits eine Abgeltung seines Verdienstentgangs in der Höhe von rund 98.000 Euro. Als Grund für seine Abberufung vermutete er bei Fernsehinterviews nach der Verhandlung, „dass der eine oder andere zwischenmenschlich nicht mehr mit mir harmonisiert hat“.

Eine mögliche außergerichtliche Einigung wollte keine der beiden Parteien nach der Verhandlung ausschließen. Sowohl Sporn als auch Schnedl sahen dies aber als unwahrscheinlich. Sporn schätzte, dass das Verfahren bis Ende des Jahres bzw. bis Anfang 2018 dauern könnte. Die nächste Verhandlung ist für 18. September angesetzt.