Innenpolitik

Widerspruch im Gleichklang: Ruf nach Aus für Pflegeregress

Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Pensionistin Inge Loidolt im Rahmen eines Besuchs im Pflegewohnheim in Wien-Döbling am Dienstag.
© APA/BKA/Hofer

Der Pflegeregress ist Sache der Länder. Weil Mitte Oktober der Nationalrat gewählt wird, ist Kanzler Kern vorgeprescht, um den Regress abzuschaffen. Jetzt zieht Kurz nach. Die Gegenfinanzierung bleibt Streitthema.

Von Karin Leitner

Wien – Zwei Spitzenkandidaten, zwei Schauplätze, ein Thema. SPÖ-Chef Christian Kern ist in einem Wohnheim in Wien-Döbling, an der Seite alter Menschen. Und lässt sich dabei ablichten. ÖVP-Chef Sebastian Kurz ist im Franziskus Spital in Wien-Landstraße, an der Seite alter Menschen. Und lässt sich dabei ablichten. Um die Pflege-Causa geht es dort wie da.

Eigentlich müssten sie dahingehend nicht getrennt voneinander auftreten. Es tut sich nämlich Erstaunliches. Jene Parteien, die sich wegen unüberbrückbarer Differenzen koalitionär vorzeitig trennen, sind eines Sinnes. Sowohl Kern als auch Kurz wollen, dass es fortan keinen Pflegeregress mehr gibt. Was ist passiert? Warum jetzt plötzlich?

Kern hat in seinem „Plan A“, den er im Jänner präsentiert hat, das Aus für den Eigenregress festgeschrieben. Die Begründung: „Wer heute in einem Pflegeheim oder einer anderen stationären Einrichtung lebt, gibt 80 Prozent des Pflegegeldes und der Pension an das jeweilige Bundesland ab. Auch wird auf das vorhandene Vermögen der pflegebedürftigen Personen zugegriffen. Bei Personen, die ihr Vermögen nicht ,rechtzeitig‘ übertragen, kann der Eigenregress das gesamte Vermögen erfassen, was letztlich einer 100-prozentigen Erbschaftssteuer gleichkommt.“

Dieser Tage haben die Roten die Pflege-Causa wieder auf das Tapet gebracht – als erstes großes Thema im Wahlkampf. Weil es auch eine der Koalitionsbedingungen ist. Vergangene Woche haben sie das dazugehörige Video ins Netz gestellt; Sujets für Printmedien sind produziert.

ÖVP-Chef Sebastian Kurz im Gespräch mit einer Patientin bei einem Rundgang im Franziskus Spital in Wien am Dienstag.
© APA

Das Signal: Die SPÖ setzt sich einmal mehr für Schwache ein, die ÖVP hat einmal mehr kein Herz für diese. Sozialminister Alois Stögers Mantra: „Die Qualität der Pflege darf nicht von der Geldtasche abhängen.“ Bis 15. Oktober sollte das landauf, landab getrommelt werden.

Das war der ÖVP bewusst. So nimmt sie sich der Sache ebenfalls an und damit Konkurrent Kern Verbalmunition.

Gestern hat Kanzleranwärter Kurz sein „Zehn-Punkte-Programm für das Gesundheits- und Pflegesystem“ (Limits für Wartezeiten für essenzielle Operationen; mehr Hausärzte; Fotos auf E-Cards, um Missbrauch zu verhindern; bei den Sozialversicherungen einsparen) präsentiert – und vorab in der auflagenstarken Krone platziert.

Die SPÖ reagierte prompt: Wie beim Flüchtlingsthema – Stichwort: Sperre der Mittelmeerroute – heißt es, Kurz solle nicht Schlagzeilen liefern, sondern tun. Da nun auch die ÖVP dafür sei, vom Regress zu lassen, könne man das sofort fixieren. Kern sagt: „Erledigen wir’s gleich.“ Morgen soll der dazugehörige Antrag im Parlament eingebracht werden; die Roten haben ihn den Schwarzen bereits übermittelt. Samt Wahlkampftönen: „Machen wir Nägel mit Köpfen – und beenden die Enteignung bei Pflegefällen“, postuliert Klubchef Andreas Schieder. Stöger sekundiert: „Die Enteignung von Sparbuch, Bausparer und Wohnung kann damit schnell ein Ende haben.“ Die ÖVP möge zustimmen.

Im Antrag der Roten ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern von 2018 bis 2021 jährlich 100 Millionen zweckgebunden zur Verfügung stellt, wenn sie via Landesgesetze unterbinden, dass auf Vermögen von Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, zugegriffen wird.

Die ÖVP ist damit nicht zu ködern. „Wir haben dasselbe Ziel. Der Pflegeregress ist ein Punkt, wir haben aber viele andere Punkte, die uns auch wichtig sind – und auf die wir nicht vergessen sollen“, sagt Kurz. Abgesehen davon: Bevor nicht geklärt sei, wie das Ende des Pflegeregresses finanziert wird, werde es keinen Sanktus geben. Spitze in Richtung SPÖ: Manche neigten in Wahlkampfzeiten dazu, so etwas beiseitezulassen.

150 bis 200 Millionen Euro pro Jahr würde es kosten, den Regress abzuschaffen. Wie das zu kompensieren ist, da gehen die Meinungen der Koalitionäre auseinander.

Die SPÖ drängt auf eine Erbschafts- und Schenkungssteuer – ab einem Vermögen von einer Million. Kurz verwahrt sich dagegen.

Wie würde die ÖVP das finanzieren, was abhandenkommt? „Aus dem Budget“, sagt deren Frontmann. „Durch Bekämpfung von Missbrauch und Abschaffung von Bürokratie.“

Wie stehen die Länder, die für die Pflege zuständig sind, zum Regress? Deren Vertreter sind dafür, auf diesen fortan zu verzichten – sofern die Finanzierung geklärt sei. Der steirische Gesundheitslandesrat Christopher Drexler sagt: Es gehe in seinem Bundesland um 15 und bis 20 Millionen Euro, „also österreichweit aufgerechnet um rund 100 Millionen. Das sind Einnahmen der Länder, da muss es einen Ausgleich geben.“

Womit wir wieder beim Wahlkampf sind: Ob der Differenzen um die Finanzierung wird der Regress wohl auf der Parteien-Agenda bleiben.

Und beim Stimmenfang kann es auch Lapsus geben. „Sie sehen ja blendend aus“, sagt der Kanzler zur Pensionistin Inge Loidolt bei der Visite im Pflegewohnheim. „Sie sind ja 96.“ Die Dame widerspricht: „Das bin ich nicht. Ich bin 88.“ Kern versucht, die Sache wieder gutzumachen: „Da sind Sie ja ein junges Pupperl.“

Der resoluten Rentnerin behagt es; sie ist nicht fern von des Roten Couleur. Am Nachmittag trifft sie SPÖ-Pensionistenverbändler. Karten gespielt werde dort nicht, lässt sie den Regierungschef wissen: „Wir arbeiten! Wir halten die Karteien in Ordnung.“

Der Pflegeregress

Zuständig für die Pflegefinanzierung sind in Österreich die Länder, die sich die Kosten für die Heimplätze zumindest teilweise bei den Betroffenen zurückholen und auf deren Vermögen zugreifen. Teilweise kommen auch Ehepartner in die Ziehung, Kinder aber nicht mehr.

Zur Finanzierung der Pflegeplätze behalten die Länder die Pension und das Pflegegeld der Betroffenen ein - behalten dürfen die Pflegebedürftigen 20 Prozent der Pension sowie einen Teil des Pflegegeldes. Reichen Pension und Pflegegeld nicht aus, dann wird auch das Vermögen herangezogen. So kann also z.B. eine Eigentumswohnung entsprechend belastet werden. Lediglich ein „Freibetrag“ bleibt unangetastet. In mehreren Ländern können auch Ehegatten und Lebenspartner zur Kostenbeteiligung gezwungen werden.

Die SPÖ hat die Abschaffung des Pflegeregresses bereits als Koalitionsbedingung definiert. Nun hat sich auch VP-Chef Sebastian Kurz dafür ausgesprochen. Die SPÖ will das Aus des Regresses über eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen ab einer Million Euro gegenfinanzieren. Kurz plant die Finanzierung aus dem Budget, die Gegenfinanzierung selbst soll über andere Maßnahmen erfolgen. Kosten würde das laut Sozialministerium 100 Mio. Euro im ersten Jahr und in weiterer Folge 200 Mio. Euro - auch weil man damit rechnet, dass ohne Regress mehr Menschen stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Aktuell sind es 75.000 bis 80.000, wobei das Ministerium schätzt, dass die Hälfte vom Vermögensregress betroffen ist.

Wie sehen die Regressregeln in den Ländern nun aus? Wie aus einer Aufstellung des Sozialministeriums hervorgeht, liegt der „Freibetrag“ je nach Bundesland zwischen 4.000 (Wien) und 12.666,90 Euro (Niederösterreich). Der „Ehegattenregress“ ist bis auf Kärnten, Steiermark und Niederösterreich in allen Bundesländern möglich, in Wien nur wenn ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht und ohne Zugriff auf das Vermögen.

Auch für den Rückgriff auf das Vermögen der Pflegebedürftigen gibt es unterschiedliche Fristen - in der Regel sind es drei Jahre, in Salzburg fünf und in Vorarlberg bis zu zehn Jahre. Außerdem kann das Vermögen nicht einfach durch Verschenken oder Vererben „in Sicherheit gebracht“ werden: Für Erben gibt es teils empfindlich längere Regressfristen (in Wien zehn Jahre), auch Geschenke können bis zu fünf Jahre zurückgefordert werden. Der sogenannte „Angehörigenregress“ bei den Kindern wurde aber flächendeckend abgeschafft.