Eltern getötet: 48-Jähriger wegen Mordes vor Gericht in Wr. Neustadt
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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA143 vom 27.06.2017 muss es im ersten Absatz richtig heißen: 4. Juli (nicht: 4. Juni) --------------------------------------------------------------------- ~ Wiener Neustadt/Perchtoldsdorf (APA) - Weil er Anfang Jänner seine Eltern (85 und 75) getötet hatte, musste sich ein 48-Jähriger aus Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt vor Geschworenen wegen zweifachen Mordes verantworten. Der gebrochen wirkende, während seiner Befragung immer wieder aufweinende Angeklagte bekannte sich unumwunden schuldig. Ein weiterer Prozesstag ist für den 4. Juli angesetzt.
Die Staatsanwältin beschrieb die mehrfachen wuchtigen Schläge mit einem Baseballschläger, die der unbescholtene ÖBB-Beamte seinen pflegebedürftigen, gehörlosen Eltern in jener Nacht in deren Schlafzimmer versetzt hatte und sie damit „vorsätzlich tötete“. Das sei die rechtliche Seite vor dem Hintergrund einer schwierigen familiären Situation.
Nach den Ausführungen der Anklägerin hatte der Mann das Erdgeschoß bewohnt, die Eltern lebten im ersten Stock. Die Mutter hatte den Haushalt erledigt und sich um ihren Mann, den sie abgöttisch geliebt habe, gekümmert, die sozialen Kontakte seien sehr eingeschränkt gewesen. Ende Dezember 2016 stürzte die 75-Jährige über die Treppen, zog sich zahlreiche Prellungen zu und wurde im Spital behandelt. Weil sie Schmerzen hatte und kaum gehen konnte, suchte der Angeklagte um Pflegeurlaub an, die angebotene Hilfe einer Schwester lehnte er ab.
In der Nacht zum 4. Jänner habe sich der Beschuldigte zu der Tat entschlossen und zunächst acht Mal auf die Mutter eingeschlagen. Der Vater versuchte noch, aufzustehen und zu flüchten, wurde aber von den ersten Schlägen am Rücken getroffen. Dann habe der Mann den 85-Jährigen umgedreht und weiter geschlagen. Der alte Mann erlitt einen Schädelbruch, sprach die Anklägerin von großer Brutalität - und davon, dass sich ein anderer Weg hätte finden lassen - Hilfe habe der 48-Jährige zuvor ausgeschlagen.
Danach habe der Angeklagte den Notruf verständigt und erzählt, dass er seine Eltern erschlagen habe - „endlich“. Laut Sachverständigengutachten sei die Zurechnungsfähigkeit des Mannes, der seine Interessen zeitlebens hintan gestellt hatte, gegeben.