Supreme-Court-Entscheid

Wer darf in die USA? Konfusion um Trumps Einreisebann perfekt

Passagiere am Dulles International Airport in Washington. Die US-Behörden müssen ab Donnerstag von Fall zu Fall entscheiden, ob eine einreisewillige Person aus den sechs vom Trump-Dekret betroffenen Staaten über ausreichende "US-Beziehungen" verfügt.
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Bis zum endgültigen Urteil des Supreme Court im Oktober gilt eine stark eingeschränkte Version des Einreisebanns von US-Präsident Trump. Während sich dieser selbst feiert, ist die Verwirrung um die Umsetzung des Dekrets groß.

Washington – „Diese einstimmige Entscheidung des Supreme Court ist ein klarer Sieg für unsere nationale Sicherheit“, posaunte Trump am Montag. „Ich kann keine Menschen in unser Land lassen, die uns schaden wollen.“ Kurz zuvor hatte das Oberste Gericht die Blockade der Einreiseverbote, die für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern gelten sollen, durch niedrigere Gerichtsinstanzen in Teilen aufgehoben.

In dieser Verwässerung des Gesetzes liegt die Krux. Es wird nun in Wahrheit deutlich komplizierter, als es die großspurige Reaktion des US-Präsidenten suggeriert. Zum anderen urteilt der Supreme Court erst im Oktober endgültig darüber, ob die Anordnung tatsächlich legal ist – bis dahin ist das befristete Gesetz allerdings bereits wieder passé.

Vorgabe „undurchführbar“

Was vorerst bleibt ist ein verwirrendes, stark abgespecktes Dekret, das ab Donnerstag vorübergehend in Kraft treten darf. So gilt für jene Bürger aus den betroffenen Staaten eine Ausnahme, die eine „nachweisliche Beziehung“ zu einer amerikanischen Person oder Einrichtung haben. Was das genau bedeutet, soll die US-Regierung von Fall zu Fall entscheiden. Drei der neun Supreme-Court-Richter bezeichneten diese Vorgabe als „undurchführbar“.

Klar ist, dass etwa Familien, Studenten oder Angestellte von Firmen mit eindeutigen „US-Beziehungen“ vom Dekret verschont bleiben. Ursprünglich waren auch sie von dem von Trump im Wahlkampf als „Muslim Ban“ bezeichneten Gesetz betroffen. Im Jänner hatte er dann, „um mutmaßliche Terroristen auszusondern“, die Einreise aus Iran, Irak, Jemen, Libyen, Sudan, Somalia und Syrien für 90 Tage suspendiert sowie die Aufnahme von Flüchtlingen für 120 Tage. Der Irak wurde später von der Liste gestrichen, bevor schließlich mehrere US-Bundesgerichte den Bann komplett blockierten.

Konservative Supreme-Court-Richter befürchten Klageflut

Die Frage ist nun, worauf sich ab Donnerstag jene Einreisewilligen einstellen müssen, deren Beziehungen zu den USA nicht so klar ersichtlich sind. Darüber waren sich Rechtsexperten am Montag uneinig. Klar ist, dass jede Einzelentscheidung Konfliktpotenzial mit sich bringen könnte. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU twitterte bereits: „See you in court“, in Anspielung darauf, dass sie viele Entscheidungen anfechten dürfte. Die drei Konservativen Supreme-Court-Richter Neil Gorsuch, Clarence Thomas und Samuel Alito, die das Dekret in der uneingeschränkten Version zulassen wollten, befürchten eine „Klageflut“.

Die Frage ist, ob das Verbot zum Beispiel für Flüchtlinge gilt, die bereits von US-Gruppen betreut werden. Unklar ist generell, ab wann eine „US-Beziehung“ als gesichert angesehen wird. Die Umsetzung des verwässerten Dekrets müssen nun die ohnehin hoffnungslos unterbesetzten Ministerien für Justiz, Äußeres und Heimatschutz klären. Das State Department versprach eine „ordentliche“ Umsetzung, nannte jedoch keine Details.

Trump selbst interessieren solche Einzelheiten nach außen hin überhaupt nicht. Er nutzt die Chance, sich als „Sieger“ zu inszenieren und bei seiner rechtskonservativen Anhängerschaft zu punkten. (siha, TT.com)