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Exklusiv
Bewilligungshoheit für Bordelle soll zurück zur Stadt
Nach dem Aus für die Bedarfsprüfungen im Landes-Polizeigesetz will Innsbruck wieder mehr behördliche Mitsprache. Polizei begrüßt Vorstoß.
Die Landeshauptstadt Innsbruck will wieder selbst festlegen, wo Bordelle genehmigt und „Erlaubniszonen“ festgelegt werden. (Symbolfoto)
© dpa
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Durch eine Verordnung des Landes im Jahre 1990 wanderte die „Besorgnis der Sittlichkeitspolizei“ kompetenzmäßig von der Stadt Innsbruck zur Bundespolizeidirektion (jetzt: Landespolizeidirektion). Davon ausgenommen war lediglich der Paragraph 17 im Landes-Polizeigesetz (L-PG). Dort werden u. a. Vorschriften zum Betrieb von Bordellen geregelt.