Kindergärten: Wien 2 - Konfession wird weiterhin nicht erhoben
Wien (APA) - Jeder problematische Kindergarten in Wien sei einer zu viel und müsse geschlossen werden. „Einen Platz für schwarze Schafe gibt...
Wien (APA) - Jeder problematische Kindergarten in Wien sei einer zu viel und müsse geschlossen werden. „Einen Platz für schwarze Schafe gibt es nicht“, versicherte Czernohorszky. Die Prüfung des pädagogischen Konzepts des Betreibers wird künftig um wirtschaftliche Aspekte ergänzt. Mit dem Verfassungsschutz will die Stadt zudem stärker kooperieren. Die konfessionelle Ausrichtung wird weiterhin nicht erhoben.
Die Neuerungen im Detail: Derzeit muss ein Betreiber im Zuge des Bewilligungsverfahrens ein pädagogisches Konzept vorlegen, das den Vorgaben des Wiener Bildungsplans zu entsprechen hat. Mit der geplanten Novelle ist der Antragsteller verpflichtet, dieses persönlich nicht nur dem Magistrat, sondern auch einem Fachgremium sowie den Eltern vorzustellen bzw. transparent zu machen.
Eingefordert werden in Hinkunft auch die Vorlage eines Businessplans inklusive Prognose der Auslastung. Ist der Antragsteller in der Vergangenheit schon einmal in die Insolvenz geschlittert, gilt das nunmehr als Ausschließungsgrund. Sprich: Die Bewilligung wird verweigert. Der Grund für das vermehrte Interesse an der monetären Situation: Oft würden wirtschaftliche Probleme Hand in Hand mit mangelnder Qualität der Betreuung gehen, so der Stadtrat.
Um die Kompetenzen der jeweiligen Kindergartenleitung in Sachen Management und Führung zu erhöhen, wird eine Zusatzausbildung von 100 Stunden verpflichtend vorgeschrieben. Wobei große private Träger dieser Qualifizierung schon jetzt freiwillig nachkommen würden, hieß es.
Um den potenziellen Kindergarten-Gründer besser beurteilen zu können, will man den Verfassungsschutz vermehrt um Auskünfte bitten. Derzeit frage man nur nach erfolgten Verurteilungen. Künftig wird es der Stadt dank geänderter gesetzlicher Grundlagen auch möglich sein, sich zu erkunden, ob Verfahren anhängig oder in der Vergangenheit Freisprüche oder Einstellungen erfolgt sind. Dabei geht es „um alle Delikte, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden“, erklärte die stellvertretende MA 11-Chefin Michaela Krejcir. Als Beispiele nannte sie Sexual-, Drogen- oder Gewaltdelikte.
Unverändert bleibt allerdings, dass die religiöse Ausrichtung einer Wiener Kindergarteneinrichtung nicht explizit erhoben wird. Wenn ein Betreiber das Ziel habe, konfessionelle Inhalte - egal ob christliche oder islamische - zu vermitteln, müsse das sowieso im pädagogischen Konzept angeführt werden. Dieses enthalte die maßgeblichen Anhaltspunkte für die laufenden Kontrollen, argumentierte der Stadtrat.
Apropos: Im Jahr 2016/17 wurde laut Czernohorszky 31 Einrichtungen die Bewilligung entzogen bzw. die Förderungen gestoppt. Insgesamt wurden 3.153 Kontrollen durchgeführt. Wie viele von den geschlossenen Kindergärten islamischen Hintergrund hatten, könne sie nicht beantworten, sagte Krejcir mit Verweis auf die schon erwähnte fehlende Erhebung. Sicher sei aber, dass in keinem Fall der Betreiber „islamisch radikalisiert hat“.
Erst kürzlich war in Wien erneut die Debatte um sogenannte Islam-Kindergärten entbrannt, nachdem der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz zuerst die Schließung aller derartigen Standorte und nachfolgend strengere Vorgaben gefordert hatte. Czernohorszky hatte dies als „Wahlkampftaktik“ kritisiert und sich verwundert über die Kurz‘schen Vorschläge noch vor Vorliegen der gemeinsam beauftragten Studie gezeigt.
Heute bekräftige der Ressortchef, dass die Ergebnisse - sie werden für September erwartet - von ihm sehr ernst genommen und als Auftrag für die dann nötigen Schritte gelten würden: „Das Ziel der Studie ist ja: Schauen wir uns das Thema explizit an.“ Die am Sonntag erfolgte Gesprächseinladung, um die Vorschläge des Integrationsministers dennoch gemeinsam zu diskutieren, sei Kurz übrigens bisher nicht nachgekommen, sagte Czernohorszky.