Stichwort: Neue Gewerbeordnung ab Mai 2018
Aus 80 reglementierten Gewerben werden 75. Freie Gewerbe gibt es dann 440.
Wien – Bisher gibt es in Österreich geregelte Gewerbe, Teilgewerbe und freie Gewerbe. Im Zuge der Reform der Gewerbeordnung kommt das Aus für die Teilgewerbe, von denen es 21 gibt. Aus 80 reglementierten Gewerben werden 75. Freie Gewerbe gibt es 440. Hier einige Details dazu, was die Gesetzesänderung bringt:
Reglementierte Gewerbe
Aus 80 Gewerbe werden 75. Arbeitsvermittlung und Erzeugung von kosmetischen Artikeln kommen zu den freien Gewerben. Der Rest der Reduzierung erfolgt über die Zusammenlegung verschiedener Textilgewerbe.
Freie Gewerbe
Der allergrößte Teil der Teilgewerbe wird zu freien Gewerben. Hier kommt es zur sogenannten „Single License“. Mit einem Gewerbeschein kann man alle freien Gewerbe ausüben. Nicht zuletzt um gegen Pfusch vorzugehen, werden Betonschneiden, Betonbohren und Erdbau aber dem reglementierten Baugewerbe zugeordnet.
Nebenrechte
Diese werden für reglementierte und freie Gewerbe ausgeweitet. Bei den reglementierten Gewerben können auftragsbezogen 15 Prozent in anderen reglementierten Gewerben erwirtschaftet werden, ohne dass man eine zusätzliche Gewerbeberechtigung braucht. In den freien Gewerben können bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes in anderen freien Gewerben gemacht werden. Übersteigt man 30 Prozent, reicht eine Meldung im Online-Gewerberegister GISA, es wird aber eine weitere Kammerumlage fällig, auch wenn es die „Single License“ gibt.
Anlagerecht
Die Verfahren werden entbürokratisiert und schneller. Die maximale Verfahrensdauer sinkt von derzeit sechs auf vier Monate. Anlagenwerber können künftig nicht-amtliche Sachverständige heranziehen. Betriebsanlagengenehmigungen bei vorübergehende Anlagen - etwa eine Theke des Gasthauses für ein Fest im Freien - fallen weg. „Beraten vor strafen“ wird im Betriebsanlagenbereich etabliert. Für Änderungen in Richtung eines „One-Stop-Shops“ im Betriebsanlagenrecht haben die Regierungsparteien weder FPÖ noch Grüne für eine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit überzeugen können.
Beherbergungsbranchen
Im Gewerbe „Beherbergung von Gästen“ können künftig Zusatzdienstleistungen wie Ausflüge, Wellnessdienstleistungen, Ticketverkäufe, Abholfahrten und Ähnliches angeboten werden.
Das Gesetz soll mit Mai 2018 in Kraft treten. Grund sind umfangreiche Änderungen im GISA. (APA)
GewerbeInformationsSystem Austria:
Seit 30. März 2015 ist das neue "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) in Betrieb. Die bundeseinheitliche Lösung ersetzte die alten alten dezentralen Gewerberegister. Der einzelne Unternehmer soll sich dadurch viel Zeit, Aufwand und Kosten ersparen, weil etwa Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen deutlich leichter möglich sind.
Durch GISA kann jeder Unternehmer österreichweit eine elektronische Gewerbeanmeldung durchführen, muss dafür also nicht mehr persönlich zur Gewerbebehörde gehen.
Für Tirol: http://bit.ly/2smeoVs