Uni-Budget: Anstieg um knapp 14 Prozent
Wien (APA) - Mit der Festlegung des Universitätsbudgets für 2019 bis 2021 auf 11,07 Mrd. Euro hat der Nationalrat eine deutliche Anhebung de...
Wien (APA) - Mit der Festlegung des Universitätsbudgets für 2019 bis 2021 auf 11,07 Mrd. Euro hat der Nationalrat eine deutliche Anhebung der Hochschulmittel beschlossen. Diese steigen gegenüber der laufenden Finanzierungsperiode 2016 bis 2018 um 1,35 Mrd. bzw. knapp 14 Prozent. Außerdem werden im von SPÖ, Grünen, FPÖ und NEOS beschlossenen Gesetz Zugangsbeschränkungen in die Ferne gerückt.
Der Ansteig des Uni-Budgets ist dabei deutlicher als in den vergangenen Dreijahresperioden. So betrugen die Mittel im Zeitraum 2010 bis 2012 8,24 Mrd. Euro. Für 2013 bis 2015 wuchsen sie um 10,5 Prozent auf 9,11 Mrd. Euro, anschließend für den Zeitraum 2016 bis 2018 um 6,8 Prozent auf 9,72 Mrd. Euro.
Das nunmehrige Plus von 1,35 Mrd. Euro bzw. 13,9 Prozent auf 11,07 Mrd. Euro wurde von Ex-Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) aufs Tapet gebracht, von diesem allerdings mit der Einführung eines neuen, mit Zugangsbeschränkungen verknüpften Finanzierungssystems („Studienplatzfinanzierung“) verknüpft. Das Budgetplus sollte sich demnach aus rund 840 Mio. Euro für eine Art indexgebundene Weiterentwicklung der bisherigen Mittel sowie 510 Millionen für mit der Studienplatzfinanzierung verbundene Extra-Personalressourcen zusammensetzen.
Nun kommen die vollen 1,35 Mrd. Euro vorerst ohne die Studienplatzfinanzierung. Gleichzeitig ist im Gesetz eine Art Zeitplan für deren Einführung vorgesehen. Bis 31. Jänner 2018 muss die (aktuelle oder - wahrscheinlicher - die nächste) Regierung demnach dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für die Implementierung der „kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“ vorlegen. Gleichzeitig verschieben sich die Fristen für die Verhandlungen über die Aufteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Unis nach hinten.
Mit dem Gesetzesbeschluss rücken weitere Zugangsbeschränkungen an den Unis aber eher in die Ferne. Im Gesetzesentwurf des Wissenschaftsministeriums zur neuen Uni-Finanzierung waren diese noch explizit angesprochen und deren Voraussetzungen detailliert aufgezählt. Im nunmehr beschlossenen Gesetz sind sie zwar nicht explizit ausgeschlossen. Allerdings sind sie außer durch die allgemeinen Formulierungen „kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Kriterien“ und „Verbesserung der Betreuungsrelationen“ auch nirgendwo angesprochen.
Vielmehr heißt es bei der Auflistung der Ziele der neuen künftigen Uni-Finanzierung und der Kapazitätsplanung explizit, dass diese durch „Lenkungsmaßnahmen, insbesondere durch Information, Anreizsysteme und Maßnahmen zur Erhöhung der Verbindlichkeit der Studienwahl“ erfolgen soll.
( 0674-17, Format 88 x 55 mm)