EU-Kommission will vierte europaweite Pensionssäule
Brüssel (APA) - Die EU-Kommission will ein vierte europaweit gültige Pensionssäule haben. Sie soll die bestehende gesetzliche, betriebliche ...
Brüssel (APA) - Die EU-Kommission will ein vierte europaweit gültige Pensionssäule haben. Sie soll die bestehende gesetzliche, betriebliche und je nach EU-Land private Altersvorsorge ergänzen. Der Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis sagte am Donnerstag, ein europaweites Altersvorsorgeprodukt sei eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Vollendung der Kapitalmarktunion.
Das neue Produkt nennt sich PEPP (Pan-European Personal Pension Product) und soll den Sparern bei ihrer Altersvorsorge größere Auswahlmöglichkeiten eröffnen. Kommissions-Vizepräsident Jyrki Katainen betonte, damit werde der Wettbewerb zwischen den Anbietern gefördert. Die PEPP-Produkte weisen EU-weit einheitliche Merkmale auf und können von unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden - Versicherungen, Banken, betrieblichen Pensionskassen, Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Außerdem würden die PEPPs bei der steuerlichen Behandlung ähnlichen nationalen Produkten gleichgestellt.
Derzeit haben nur 27 Prozent der Europäer zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge abgeschlossen. Das PEPP würde dazu beitragen, dieses enorme Potenzial zu erschließen, und Investitionen in die EU-Wirtschaft fördern. Die vorgeschlagene Verordnung stützt sich auf rund 600 Beiträge, die auf die von der Kommission im Oktober 2016 durchgeführte öffentliche Konsultation zur privaten Altersvorsorge eingegangen sind. Viele Teilnehmer bezeichneten das derzeitige Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten in der EU als unzureichend.
Für die Sparer wird es beim PEPP ein hohes Maß an Verbraucherschutz geben, zumindest das eingesetzte Kapital werde garantiert. Außerdem sollen die Sparer das Recht haben, alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten der Anbieter zu wechseln, wobei sie auf Unternehmen in ihrem eigenen Land oder in anderen Mitgliedstaaten zurückgreifen können. Ferner sollen PEPP-Sparer auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Land weiter in ihren Vertrag einzahlen können.
Die Anbieter werden PEPPs in mehreren Mitgliedstaaten vermarkten, die eingesammelten Gelder effizienter poolen und Größenvorteile erzielen können. Über elektronische Vertriebskanäle werden die PEPP-Anbieter Verbraucher in der gesamten EU erreichen können. Am Ende der Produktlaufzeit soll zwischen unterschiedlichen Zahlungsoptionen gewählt werden können. Schließlich sollen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs die PEPP-Anbieter auf einen Europäischen Pass zurückgreifen können.