Rechtschreibung

Neue Regeln fixiert: Jetzt kommt das große „scharfe S“

Das Eszett, das "scharfe S", gibt es jetzt auch offiziell als Großbuchstaben.
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Als der Rat für deutsche Rechtschreibung 2004 antrat, den „Sprachfrieden“ herzustellen, herrschte ein wahrer Rechtschreibkrieg. Der ist inzwischen vorbei - nun hat der Rat einige neue Änderungen beschlossen.

Mannheim, Wien - 21 Jahre nach der umstrittenen Rechtschreibreform ist das amtliche Regelwerk erneut an einigen Stellen geändert worden - aber in viel kleinerem Ausmaß. Nach Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung gibt es nun das „scharfe S“ auch offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen „ß“ und einem groß geschrieben B.

Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat am Donnerstag in Mannheim mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des „ß“ ein Doppel-“S“ steht, bleibt unklar, ob sie „Ossner“ oder „Oßner“ heißen.

Kein „Ketschup“ oder „Wandalismus“ mehr

Amtlich zulässig ist jetzt auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie „Goldene Hochzeit“ und „Neues Jahr“. Darüber hinaus passte der Rechtschreibrat einzelne Wortschreibungen an den weit überwiegenden Schreibgebrauch an. Er strich zum Beispiel die eingedeutschte Schreibweise „Ketschup“, die kaum verwendet wurde - zulässig ist jetzt nur noch Ketchup.

Auch andere ungebräuchliche Varianten fallen weg, müssen also zum Beispiel bei Schuldiktaten als Fehler angestrichen werden. Zum Beispiel „Grislibär“ (amtlich erlaubt ist nur noch Grizzlybär), „Joga“ (nur noch: Yoga), „Komplice“ (Komplize), „Roulett“ (Roulette), „Varietee“ (Varieté), „Wandalismus“ (Vandalismus).

Suche nach Kompromisslösungen

Die Rechtschreibreform von 1996 hatte zu leidenschaftlichen Debatten geführt. Jahrelang tobte ein Streit um die richtige Schreibweise von Delfin oder Delphin, Fuss oder Fuß, Schifffahrt oder Schiffahrt. Der daraufhin eingesetzte Rechtschreibrat suchte nach Kompromisslösungen und sollte dafür sorgen, dass der „Sprachfrieden“ wiederhergestellt wurde.

Seit 2004 ist der Rat die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Die deutsche Kultusministerkonferenz und die staatlichen Stellen der anderen Länder bestätigten die neuen Änderungen, die der Rat beschlossen hat, und machten sie damit wirksam.

Der neue Großbuchstabe Eszett wirft Fragen auf

Wie war die bisherige Regelung? Das Eszett, auch „scharfes S“ genannt, war der einzige Buchstabe der deutschen Sprache, den es nur als Kleinbuchstaben gab. Ein Grund dafür ist vermutlich, dass es kein deutsches Wort gibt, das mit „ß“ beginnt. Paragraf 25 E3 des amtlichen Regelwerks sah bei der Schreibung eines Wortes in Großbuchstaben vor, dass „ß“ durch ein Doppel-S ersetzt wird, zum Beispiel bei „STRASSE“.

Warum wurde diese Regelung jetzt geändert? Weil sie zu mangelnder Eindeutigkeit führte. Vor allem bei Ausweisdokumenten, in denen Namen nur in Großbuchstaben gesetzt werden. Die Behörden in Deutschland und Österreich sind daher dazu übergegangen, dass sie trotzdem den Kleinbuchstaben „ß“ verwendeten, etwa beim Namen „GROßMANN“. Bei der Schreibweise „GROSSMANN“ blieb unklar, ob der Träger dieses Namens „Großmann“ oder „Grossmann“ heißt.

War das der einzige Grund für die Änderung? Nein, die Sprachexperten beobachten auch einen generellen Trend zur Schreibweise in Versalien. Ausgehend von der Werbung, die damit mehr Aufmerksamkeit erzielen will, ist es auch in vielen Büchern inzwischen üblich, Kapitel-Überschriften in Versalien zu drucken. Die Zulassung des großen Eszetts ermöglicht in solchen Fällen nun ein optisch einheitliches Schriftbild.

Ist die Ersatz-Schreibweise mit Doppel-S oder kleinem „ß“ jetzt verboten? Nein, sie ist weiter zulässig. Die Behörden müssen nun entscheiden, wie sie künftig vorgehen wollen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung überlässt das dem freien Spiel der Kräfte, wie seine Geschäftsführerin Kerstin Güthert erklärte.

Welche technischen Voraussetzungen wurden für das große Eszett geschaffen? Das große Eszett wurde im Jahr 2008 in den internationalen Schriftzeichen-Standards ISO und Unicode codiert. Gängige Computerschriften wie Times New Roman, Arial und Courier New stellten den Großbuchstaben zur Verfügung. Er hat in Unicode den Zeichencode 1E9E und kann mit der Tastenkombination 1E9E, Alt-C erzeugt werden.

Gibt es das große Eszett jetzt in allen deutschsprachigen Ländern? Nein, in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein wird das „ß“ ohnehin nicht verwendet, sondern durch „ss“ ersetzt.