Todkranker Friedensnobelpreisträger darf nicht aus China ausreisen
Peking/Shenyang/Wien (APA/dpa) - China hat eine Ausreise des todkranken chinesischen Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo mit seiner Frau Li...
Peking/Shenyang/Wien (APA/dpa) - China hat eine Ausreise des todkranken chinesischen Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo mit seiner Frau Liu Xia, die in Peking seit sieben Jahren unter Hausarrest steht, zur medizinischen Behandlung im Ausland abgelehnt. Das bestätigte Lius Anwalt Shang Baojun am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Peking. Der Bürgerrechtler leidet unter Leberkrebs im Endstadium.
Ein Vertreter des Pekinger Justizministeriums habe am Donnerstag vor EU-Delegierten und dem deutschen sowie dem US-Botschafter erklärt, dass Liu sich in einem schlechten Zustand befinde und nicht transportiert werden könne.
Nach Angaben seines Anwalts ist eine Ausreise zur Behandlung durchaus möglich, wenn „Bewährung aus medizinischen Gründen“ gewährt werde. Es gebe „Präzedenzfälle“, sagte Shang Baojun, obwohl das Gesetz in der Regel keine Ausreise erlaubt, wenn Straftäter ihre Strafe noch nicht abgesessen oder auch „gegen die nationale Sicherheit und Interessen verstoßen“ haben. Liu Xiaobo ist nicht freigelassen, sondern muss seine Haftzeit weiter absitzen und wird auch im Spital der Medizinischen Universität in Shenyang streng bewacht.
Der promovierte Literaturwissenschaftler Liu, der wohl prominenteste Regierungskritiker Chinas, hat sich bereits seit den Protesten auf dem Tiananmen Platz (Platz des Himmlischen Friedens) 1989 für mehr Demokratie und Bürgerrechte in der Volksrepublik einsetzt.
Im Dezember 2009 wurde er zu elf Jahren Haft verurteilt, da er zusammen mit anderen Regierungskritikern anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UNO das Manifest „Charta 08“ verfasst hatte. Darin wird von der chinesischen Regierung mehr Demokratie, Meinungsfreiheit und Achtung der Menschenrechte gefordert. Ausschlaggebend für die Verhaftung war der Aufruf, den Vorwurf der Subversion aus dem chinesischen Strafgesetzbuch zu streichen.