Schiedsspruch 2 - Katastergrenzen meist ausschlaggebend

Den Haag (APA) - Bei den Landgrenzen gab es keine Überraschungen. Das fünfköpfige Tribunal erklärte in den meisten Streitpunkten die Kataste...

Den Haag (APA) - Bei den Landgrenzen gab es keine Überraschungen. Das fünfköpfige Tribunal erklärte in den meisten Streitpunkten die Katastergrenzen für maßgeblich - etwa entlang der Grenzen an den Flüssen Muhr und Sotla (kroatisch: Sutla). So wurde auch der bisher von Slowenien kontrollierte Berggipfel Trdinov vrh (kroatisch: Sveta Gera) Kroatien zugesprochen.

Die Landgrenze auf der Halbinsel Istrien folgt laut dem Schiedsspruch dem Dragonja-Fluss und endet in der Mitte des Sveti-Odorik-Kanals. Dies bedeutet, dass die Dörfer Skodelin, Buzini and Mlini-Skrilje bei Kroatien bleiben. Dies ist eine schlechte Nachricht für den slowenischen Grenzrebellen Josko Joras, der in einem der Weiler lebt und sich jahrelang Scharmützel mit den kroatischen Behörden lieferte.

Hinsichtlich des kroatischen Begehrens, klarzustellen, dass slowenische Militäreinrichtungen von kroatischem Territorium entfernt werden müssen, erklärte sich das Tribunal für nicht kompetent, meldete die kroatische Agentur HINA.

Guillaume betonte eingangs, dass sich beide Staaten in dem im Jahr 2009 geschlossenen Schiedsabkommen dazu verpflichtet hätten, den Schiedsspruch innerhalb von sechs Monaten ab seiner Verkündung umzusetzen.

Kroatien hatte sich im Jahr 2015 aus dem Verfahren zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass sich der slowenische Richter Jernej Sekolec mit Ljubljana abgesprochen hatte. Weder seine sofortige Auswechslung durch einen internationalen Richter noch eine entsprechende Entscheidung des Tribunals selbst konnten Kroatien dazu bringen, seine Rückzugsentscheidung zu revidieren.

Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, die Kommission werde den Schiedsspruch analysieren und am 4. Juli diskutieren.