„Ehe für alle“: Deutsche Kirchen reagieren unterschiedlich

Berlin (APA/KAP/KNA) - Homosexuelle Paare in Deutschland können künftig die Ehe schließen. Das entschied der Bundestag am Freitagmorgen in B...

Berlin (APA/KAP/KNA) - Homosexuelle Paare in Deutschland können künftig die Ehe schließen. Das entschied der Bundestag am Freitagmorgen in Berlin mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und mehreren Unions-Abgeordneten. Die katholischen Bischöfe kritisierten die Entscheidung des Bundestags für eine „Ehe für alle“ scharf, die evangelische Kirchenführung warb für gesellschaftliche Versöhnung.

Der Familienbischof der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Heiner Koch (Berlin), bedauerte, „dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen“. Es sei traurig, dass das Rechtsinstitut Ehe in das Räderwerk politischen Taktierens geraten sei. Die Kirche werde nun verstärkt für das katholische Verständnis der Ehe als Sakrament werben. Es bleibe von der Entscheidung unberührt.

Mit dem Bundestagsbeschluss werde „eine differenzierte Wahrnehmung unterschiedlicher Partnerschaftsformen aufgegeben“, sagte Koch. Differenzierung sei keine Diskriminierung. „Eine Wertschätzung gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens kann auch durch eine andere institutionelle Ausgestaltung ausgedrückt werden. Sie muss nicht in der Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Erscheinung treten.“

Erzbischof Koch erklärte, die Väter des Grundgesetzes hätten der Ehe einen so herausragenden Platz in der Verfassung gegeben, weil sie „diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen“. Wenn jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht würden, so „bedeutet dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs“.

Koch betonte, eine Diskussion um die Stärkung und Förderung der vielfältigen Verantwortungsgemeinschaften in der Gesellschaft sei nötig. Wenn der Staat verbindliche Gemeinschaften wirklich stärken wolle, müsse er aber etwa in der Ehe- und Familienpolitik deutliche Akzente setzen, anstatt „die Gestaltungsräume der Eheleute zu beschneiden, wie etwa durch die in einigen Wahlprogrammen geforderte Aufhebung des Ehegattensplittings.“

Der evangelische Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, erklärte auf Facebook, er wünsche sich, „dass jetzt weder Triumphgefühle auf der einen Seite noch Bitterkeit auf der anderen Seite den Ton angeben“. Es müsse ein „neues Bewusstsein für das wunderbare Angebot der Ehe, in lebenslanger Treue und Verbindlichkeit miteinander leben zu dürfen“ geschaffen werden.

Vor dem Hintergrund der Abstimmung listete der evangelische Pressedienst „epd“ am Donnerstag die kirchlichen Regelungen auf. Heiratswillige Homosexuelle haben demnach in Deutschland grundsätzlich fast überall die Möglichkeit, sich von einem evangelischen Pfarrer einen Segen zusprechen zu lassen. In welcher Form das geschieht, wird von den 20 evangelischen Landeskirchen aber höchst unterschiedlich geregelt.

So verbieten nur wenige Landeskirchen, dass eine Segnung öffentlich geschehen darf. Einige Landeskirchen bestehen darauf, dass eine Segnung einem herkömmlichen Trauungsgottesdienst nicht zu sehr ähneln dürfe. In den meisten Fällen überlassen sie den jeweiligen Pfarrerinnen, Pfarrern und Gemeinden die konkrete Ausgestaltung der Feier. Nahezu alle Landeskirchen betonen aber, dass kein Pfarrer gezwungen werden kann, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen.