Schiedsspruch - Expertin: Kroatiens Position „völlig unbegründet“

Wien (APA) - Kroatien muss den Schiedsspruch im Grenzstreit mit Slowenien umsetzen. Dies betonte die Wiener Universitätsprofessorin Verica T...

Wien (APA) - Kroatien muss den Schiedsspruch im Grenzstreit mit Slowenien umsetzen. Dies betonte die Wiener Universitätsprofessorin Verica Trstenjak am Freitag in einer Stellungnahme gegenüber der APA. „Die Angaben Kroatiens, wonach es den Schiedsspruch wegen Verfahrensfehlern nicht berücksichtigen werde, sind völlig unbegründet“, sagte die aus Slowenien stammende frühere EU-Generalanwältin.

„Es gibt für Kroatien keinen Schritt zurück und als Mitglied der EU sowie der internationalen Gemeinschaft muss es geltende Gerichtsentscheidungen respektieren. Dasselbe gilt auch für Slowenien“, unterstrich die Europarechtlerin. Mit Blick auf die Affäre um den slowenischen Richter Jernej Sekolec sagte sie, dass es zwar Verfahrensfehler gegeben habe, „aber das Schiedsgericht hat diesen Fehler nicht als wesentlich eingestuft und ihn durch die Ernennung neuer Richter saniert“.

„Jetzt geht es nicht mehr um eine bilaterale Frage, sondern um die Respektierung des Rechtsstaates“, betonte Trstenjak. Dies sei auch ein grundlegender Wert der Europäischen Union und sie hoffe, „dass die EU beim Druck auf Kroatien, damit es den Spruch umsetzt, mithelfen wird“.

Die von der Laibacher Völkerrechtlerin Vasilka Sancin ins Spiel gebrachte Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten, sieht die frühere Spitzenjuristin am EU-Höchstgericht skeptisch. Es sei unklar, auf welchen Artikel sich Ljubljana dabei berufen könnte, sagte Trstenjak. Sancin hatte am gestrigen Donnerstagabend im slowenischen Fernsehen gesagt, dass das Schiedsabkommen im EU-Beitrittsvertrag Kroatiens erwähnt und damit Teil des EU-Primärrechts geworden sei. Somit könnte die EU-Kommission den EuGH wegen einer Vertragsverletzung anrufen, wenn Kroatien eine Umsetzung des Schiedsspruchs verweigern sollte.

Kroatien war im Juli 2015 aus dem Schiedsverfahren ausgestiegen, weil bekannt geworden war, dass sich der slowenische Richter Sekolec unerlaubt mit einer Diplomatin in Ljubljana abgesprochen hatte. Sekolec trat sofort zurück und Ljubljana überließ die Ernennung seines Nachfolgers dem Vorsitzenden des Tribunals, dem Franzosen Gilbert Guillaume. Nach mehrmonatigen Beratungen über die Argumente Kroatiens rügte das Tribunal im Juni 2016 das Fehlverhalten Sloweniens, entschied sich aber für eine Fortsetzung seiner Arbeit. Die Beweisaufnahme wurde von den nunmehr fünf internationalen Richtern - auch der kroatische Richter Budislav Vukas wurde durch einen internationalen Juristen ersetzt - neu aufgerollt.

Guillaume verlas am gestrigen Donnerstag im Haager Friedenspalast den Schiedsspruch, mit dem 26 Jahre nach der Unabhängigkeitserklärung der beiden Staaten von Jugoslawien erstmals die gesamte slowenisch-kroatische Grenze festgelegt wird. An Land kam es zu mehreren Begradigungen zugunsten Kroatiens. Slowenien erhielt den Großteil der Bucht von Piran, weil es diese schon in jugoslawischer Zeit verwaltet habe. Außerdem wurde Ljubljana ein 2,5 Seemeilen breiter Korridor zu internationalen Gewässern in der Oberen Adria zugestanden, in dem Kroatien dem Nachbarland ungehinderten See- und Luftverkehr sowie auch das Verlegen von Kabeln und Rohren erlauben muss.

Beobachter hatten den Schiedsspruch als Erfolg für Slowenien im Bereich der Seegrenze gewertet. Trstenjak will sich dieser Einschätzung nicht anschließen. Schließlich habe Ljubljana nicht das bekommen, was es eigentlich wollte: Einen eigenen territorialen Zugang zu internationalen Gewässern. Dies sei „das Wesentliche“ in dem ganzen Konflikt gewesen.

Während Slowenien am Donnerstag die Umsetzung des Schiedsspruchs ankündigte, bekräftigte Kroatien, dass es sich an diesen nicht gebunden fühle. Der kroatische Ministerpräsident Andrej Plenkovic warnte Slowenien vor „einseitigen Schritten“. Sein slowenischer Amtskollege Miro Cerar lud Plenkovic für den 12. Juli zu einem Besuch nach Ljubljana ein, um einen „Dialog“ über die Umsetzung des Schiedsspruchs zu starten. Ljubljana argumentiert, dass es zur Umsetzung des Spruchs verpflichtet sei. Tatsächlich hatten die beiden Staaten im Schiedsabkommen im Jahr 2009 vereinbart, den Spruch des fünfköpfigen Tribunals innerhalb von sechs Monaten umzusetzen. Diese Frist endet am 29. Dezember dieses Jahres. Das Schiedsverfahren war mit Unterstützung der EU-Kommission eingeleitet worden, die auch die drei internationalen Mitglieder - darunter Guillaume - vorschlug.

Die EU-Kommission will sich kommenden Dienstag mit dem Schiedsspruch befassen. Deutschland hat beide Staaten bereits zu einer Umsetzung des Spruchs, an dem mit dem Völkerrechtler Bruno Simma auch ein Deutscher mitwirkte, aufgerufen. Das österreichische Außenministerium stellte sich zwar hinter das Schiedsverfahren, unterließ aber eine Umsetzungsaufforderung. In einer Erklärung gegenüber der APA hieß es am Donnerstag, Ljubljana und Zagreb sollten den Spruch als „entscheidenden Schritt“ zur Lösung des Grenzstreits ansehen.

(Grafik 0656-15, Format 88 x 170 mm)