Hintergrund

Vor G20-Gipfel: EU und Japan verkünden Eckpunkte für JEFTA

Sitz der EU-Kommssion in Brüssel.
© REUTERS

Beide Seiten wollen vor dem G-20-Gipfel an diesem Freitag und Samstag ein Zeichen für freien Handel setzen.

Brüssel – Die EU und Japan wollen an diesem Donnerstag die Einigung auf Eckpunkte für ein weitreichendes Freihandelsabkommen verkünden. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace sind alarmiert. Ist das Abkommen schlecht für die europäischen Verbraucher? Fragen und Antworten im Überblick:

Die bereits 2013 gestarteten Verhandlungen über das Abkommen gestalteten sich lange schwierig.

Warum geht nun alles so schnell?

Beide Seiten wollen vor dem G20-Gipfel an diesem Freitag und Samstag ein Zeichen für freien Handel setzen. Zu dem Treffen in Hamburg wird auch US-Präsident Donald Trump erwartet, dessen Politik als protektionistisch wahrgenommenen wird. Ihm soll gezeigt werden, dass er sein Land isoliert und der US-Wirtschaft schadet, wenn er auf Protektionismus setzt. Wirtschaftlich gesehen würde durch das EU-Japan-Abkommen die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Zusammen erwirtschafteten die EU-Staaten und Japan zuletzt mehr als ein Drittel des globalen Bruttoinlandsprodukts.

Was verspricht sich die EU von dem Freihandelsabkommen?

Im Endeffekt geht es um Wohlstand und Jobs. Über einen besseren Zugang zum japanischen Markt sollen europäische Unternehmen neue Wachstumsmöglichkeiten bekommen. Wichtig für die Industrie ist es zum Beispiel, dass sie ihre Produkte ohne zusätzliche Prüfungen, Zertifizierungen oder Kennzeichnungen in Japan verkaufen kann. Europäische Landwirte sollen von einem weitreichenden Abbau von Zöllen auf Agrarprodukte profitieren.

Warum ist der japanische Markt so interessant?

Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt. In dem Land lebten zuletzt rund 127 Millionen Menschen. Die Europäische Union erwartet, dass allein der Export von verarbeiteten Nahrungsmitteln von der EU in Richtung Japan um bis zu 180 Prozent steigen könnte. Dies würde einem zusätzlichen Umsatz in Höhe von 10 Milliarden Euro entsprechen.

Und was erhofft sich Japan?

Was für die EU gilt, gilt auch für Japan. Die EU-Staaten sind ein wichtiger Absatzmarkt für japanische Unternehmen. Japan ist vor allem an raschen Zollsenkungen für Industriegüter – insbesondere Autos – interessiert. Auf japanische Personenfahrzeuge wird in der EU derzeit eine Abgabe in Höhe von 10 Prozent erhoben. Sie soll innerhalb einer Übergangsfrist von sieben Jahren wegfallen.

Für den japanischen Ministerpräsidenten Shinzo Abe ist das Abkommen zudem politisch wichtig. Er hatte bis jetzt vor allem auf die mit den USA und zehn anderen Ländern geplante transpazifische Freihandelszone (TPP) gesetzt. US-Präsident Trump kündigte allerdings im Jänner an, das bereits ausgehandelte Projekt platzen zu lassen.

Was kritisieren Umwelt- und Verbraucherschützer?

Sie befürchten, dass über JEFTA - so die inoffizielle Abkürzung für das Abkommen - europäische Standards im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes ausgehebelt werden könnten. Zudem warnen sie vor negativen Auswirkungen auf Entwicklungsländer, die unter dem verstärkten Wettbewerb in der neuen Freihandelszone leiden könnten.

Sind die Sorgen berechtigt?

Die EU-Kommission, die auf EU-Seite für die Verhandlungen zuständig ist, sagt Nein. „EU-Standards in Bereichen wie Umwelt- und Verbraucherschutz stehen nicht zur Disposition“, heißt aus der Brüsseler Behörde. Mit Blick auf die Entwicklungsländer wird darauf gesetzt, dass es über ein stärkeres Wirtschaftswachstum in der EU und Japan auch zu einer stärkere Nachfrage nach Produkten aus Entwicklungsländern kommt.

Wann ist mit einem Abschluss und Inkrafttreten zu rechnen?

Zu der Frage wollten sich EU-Vertreter bis zuletzt nicht äußern. Theoretisch wird es für denkbar gehalten, dass die Verhandlungen bis Ende des Jahres beendet werden können. Versprechen will dies aber niemand. Ein noch offener Punkt ist zum Beispiel die Frage, vor welchen Gerichten Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten geklärt werden sollen. Die EU hat angekündigt, dass die früher üblichen, aber als intransparent kritisierten Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr akzeptiert werden sollen. Stattdessen soll es einen neuen Investitionsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern und einer Berufungsinstanz geben. Dies lehnt Japan bisher aber ab.

Um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA gab es im vergangenen Jahr riesigen Wirbel, weil die politische Führung der belgischen Region Wallonie der Föderalregierung die notwendige Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens zeitweise verweigerte. Könnte das Abstimmungsverfahren in den EU-Staaten wieder zu einer Zitterpartie werden?

Das ist zumindest nicht ausgeschlossen. „Ich hoffe, dass es nicht noch einmal eine solche Debatte geben wird“, sagt ein EU-Vertreter. Er könne aber natürlich nicht voraussagen, wie sich das wallonische Parlament und die Regierung diesmal positionieren werden. (APA, dpa)