Causa Firtasch - Justiz wartet weiter auf Informationen aus Spanien

Wien/Madrid (APA) - Die Entscheidung des Landesgerichts Wien, ob die Auslieferung von Dmitri (Dmytro) Firtasch nach Spanien zulässig ist, ve...

Wien/Madrid (APA) - Die Entscheidung des Landesgerichts Wien, ob die Auslieferung von Dmitri (Dmytro) Firtasch nach Spanien zulässig ist, verzögert sich weiter. Ein Beschluss zum spanischen Haftbefehl oder dessen Aufhebung ist nötig, bevor Justizminister Wolfgang Brandstätter über das weitere Prozedere entscheiden kann.

Eine ebenso beantragte Auslieferung Firtaschs in die USA ist laut Oberlandesgericht Wien bekanntlich zulässig.

„Wir warten noch und werden nun über die europäische Justizbehörde Eurojust versuchen, die benötigten Informationen zu bekommen“, erklärte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag gegenüber der APA. Sie bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins „Profil“, das am Donnerstag auf seiner Webseite von der Aufhebung des europäischen Haftbefehls für den Firtasch-Vertrauten Hares Y. berichtet hatte. Salzborn betonte gleichzeitig, dass diese Auslieferungsfälle von zwei unterschiedlichen Richtern behandelt würden.

Im Zusammenhang mit kolportierten Korruptions- und Geldwäschevorwürfen hatte die spanische Justiz Firtasch und Y. im Februar 2017 zur Verhaftung ausgeschrieben. Firtasch wurde in Folge am 21. Februar im Gebäude des Oberlandesgerichts Wien festgenommen, das wenige Minuten zuvor seine Auslieferung an die USA für zulässig erklärte hatte. US-Anklagebehörden in Chicago werfen Firtasch Korruption im Zusammenhang mit geplanten Titangeschäften in Indien wurden und fordern seit 2014 seine Auslieferung. Der ukrainische Oligarch, der sich seit damals durchgehend in Österreich aufhält, wies stets alle Vorwürfe zurück.

Parallel zu Firtasch war auch Y. im Februar in Österreich vorübergehend festgenommen worden und hatte damals erklärt, mit der spanischen Justiz kooperieren zu wollen. Laut „Profil“ sagte Y. im Mai schließlich vor Strafverfolgern in Barcelona aus und kehrte anschließend wieder nach Wien zurück.

Wann mit einer finalen Entscheidungen zu rechnen ist, bleibt indes weiterhin unklar. Würde es keinen spanischen Haftbefehl geben, könnte der Justizminister jederzeit auf Grundlage des rechtskräftigen Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien entscheiden, ob Firtasch in die USA ausgeliefert werden soll oder nicht.

Dass gleichzeitig mit den USA aber auch Spanien die Auslieferung des Oligarchen begehrt, macht die Sache für Brandstetter oder seine etwaigen Nachfolger deutlich komplizierter: Sowohl das österreichische Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz in Kombination mit dem österreichisch-US-amerikanischen Auslieferungsvertrag als auch das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungen innerhalb der EU regelt, verzichtet auf eine klare Richtlinie, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Als relevante Umstände für die politische Entscheidung des Justizministers werden der Tatort der strafbaren Handlung, die Interessen des ersuchenden Staates, die Schwere der strafbaren Handlungen, die Möglichkeit einer Weiterlieferung zwischen ersuchenden Staaten und die zeitliche Abfolge der Ersuchen genannt.

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