Beide Eltern - Tschechiens Verfassungsgericht gab schwulem Paar Recht
Prag/Brno (Brünn) (APA) - Der tschechische Verfassungsgerichtshof hat am Montag für ein schwules Paar entschieden, das gefordert hatte, dass...
Prag/Brno (Brünn) (APA) - Der tschechische Verfassungsgerichtshof hat am Montag für ein schwules Paar entschieden, das gefordert hatte, dass die tschechische Justiz beide als Eltern eines Kindes anerkennt, das eine Frau in den USA für die beiden Männer zur Welt gebracht hatte. Das „beste Interesse des Kindes hat Vorrang vor abstrakten Prinzipien“, begründeten die Brünner Verfassungsrichter ihr Urteil.
Der tschechisch-amerikanische Bürger und sein dänischer Partner leben in Kalifornien und sind laut dortigem Recht ein Ehepaar und offiziell auch die Eltern des fünfjährigen Kindes. Da beide Männer gelegentlich Tschechien besuchen, wollten sie erreichen, dass auch die tschechische Justiz ein entsprechendes Urteil eines Gerichts in Los Angeles anerkennt. Die Frage der Elternschaft ist relevant etwa beim Erbrecht oder bei der Information durch Ärzte im Krankheitsfall.
Die Anerkennung als Elternteil gelang zunächst aber nur einem der Männer in Tschechien. Dem anderen Mann verweigerte das tschechische Oberste Gericht das Elternrecht. Deswegen wandte sich das Paar an den Verfassungsgerichtshof, der nun feststellte, dass die tschechische Justiz die „Rechte der Partner sowie des Kindes verletzt“ habe. Das Oberste Gericht wird sich nun mit der Forderung des Paares erneut befassen müssen, hieß es.
Homosexuelle in Tschechien können eine registrierte Partnerschaft eingehen, aber keine Ehe schließen. Auch dürfen homosexuelle Paare in Tschechien keine Kinder adoptieren. Daran hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nichts geändert, wurde betont.
In diesem spezifischen Fall, wo das Elternrecht bereits laut ausländischem Recht zuerkannt worden sei, sei es im Interesse des Kindes nicht möglich, die Anerkennung der Eltern-Beziehung in Tschechien zu verweigern, präzisierte die Verfassungsrichterin Katerina Simackova.
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