Neuer Kollektivvertrag

Mehr Geld für Einsteiger im Handel, weniger für Ältere

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Das Grundgehalt für Angestellte im Handel liegt künftig bei 1600 Euro. Jüngere bekommen schneller mehr Geld, Vordienstzeiten gelten weniger.

Wien, Innsbruck –Dreieinhalb Jahre hat es gedauert, um den Handelskollektivvertrag (KV) aus dem Jahr 1948 zu reformieren. Nun steht ein neues Gehaltssystem für die rund 400.000 Angestellten im Einzel-, Groß- und Kfz-Handel. Profiteure sind Junge bzw. Berufseinsteiger, Älteren hingegen werden künftig weniger Vordienstzeiten angerechnet – und zwar nur sieben statt bisher 18 Jahre. Dadurch sollen ältere Handelsmitarbeiter für die Firmen günstiger werden und auch leichter wieder einen anderen Job finden. Grundidee des neuen KV ist, dass sich die Einkommenskurve über die Jahre abflacht.

Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Dezember 2017. Die rund 80.000 Handelsbetriebe haben allerdings bis Ende 2021 Zeit, auf das neue Schema umzusteigen. In bestehende Verträge soll nicht eingegriffen werden, sprich, niemand werde weniger verdienen als bisher, wurde am Montag bei einem gemeinsamen Pressegespräch der Sozialpartner versichert. Die Einigung auf das Gehaltsschema dauerte 500 Stunden beziehungsweise 40 Verhandlungsrunden.

Das Mindestgrundgehalt für Vollzeitangestellte mit Lehrabschluss beträgt künftig 1600 Euro brutto im Monat statt bisher 1546 Euro. Einsteigern winken bis zum 13. Berufsjahr vier Gehaltsvorrückungen auf 1960 Euro brutto. Das soll die Handelsbranche für junge Menschen attraktiver machen. Im alten Schema verharrten die Beschäftigten neun Jahre auf der gleichen Gehaltsstufe, hatten dann aber insgesamt neun Vorrückungen.

Neu ist auch, dass die Gehaltsordnung für ganz Österreich gilt. Bisher galt für Beschäftigte in Vorarlberg und Salzburg ein anderes Gehaltsschema als in allen übrigen.

Profitieren sollen auch Frauen, die im Handel die Mehrheit der Beschäftigten stellen. Karenzzeiten werden nicht mehr nur für die Gehaltseinstufung angerechnet, sondern auch bei Vorrückungen. Die Sozialpartner haben sich außerdem nun auf acht unterschiedliche Beschäftigungsgruppen geeinigt, was das ganze System auch vereinfachen soll. Die nunmehrige Einigung sei „nicht ein Reförmchen, sondern eine Reform“, sagte Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. Dennoch sei es nur ein Teilabschluss. Die Sozialpartner wollen sich weiterhin treffen und an der komplizierten Zuschlagsregelung sowie der Sicherung der Überzahlung arbeiten.

Tirols Handelsobmann in der Wirtschaftskammer, Martin Wetscher, sprach von einem „Meilenstein mit Vorbildwirkung“. Das neue Gehaltssystem für die Mitarbeiter im Handel sei einfach, transparent und fair. „Wir werden damit an Attraktivität als Arbeitgeber weiter gewinnen“, meinte Wetscher. Für die Unternehmen bringe der neue Kollektivvertrag viele Vereinfachungen. „Bisher hatten wir acht verschiedene Gehaltstafeln, zwei Gehaltsgebiete und trotzdem war für die Unternehmen nicht immer Rechtssicherheit gegeben“, erinnert Wetscher. Das gehöre nun der Vergangenheit an. (TT, APA)

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