Kremser Terror-Prozess vor Urteil

Krems (APA) - Im Kremser Prozess um Terrorismusvorwürfe gegen einen aus Palästina stammenden 27-Jährigen hat die Beratung der Geschworenen a...

Krems (APA) - Im Kremser Prozess um Terrorismusvorwürfe gegen einen aus Palästina stammenden 27-Jährigen hat die Beratung der Geschworenen am Montag gegen 13.30 Uhr begonnen. Das Urteil wurde am Abend erwartet. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussvortrag die Anklage durch das Beweisverfahren bestätigt gesehen, die Verteidigerin plädierte auf Freispruch im Zweifel bzw. ersuchte um ein mildes Urteil.

Die Anklägerin verwies auf die höchst widersprüchlichen Angaben des Beschuldigten, der über ein Dutzend Mal einvernommen wurde und dabei jedes Mal eine andere Version aufgetischt hätte. „Tarnen und täuschen“ sei dessen Devise - wie in den verwendeten Codes - „Äpfel“ für Handgranaten, „Affen“ für Juden usw. -, mit denen er in Chats zu Anschlägen in Israel aufgerufen habe. Zeugen hätten die belastenden Formulierungen bestätigt. Zur Rechtfertigung des 27-Jährigen, es handle sich um Tippfehler, meinte die Staatsanwältin, dann müsse er sich zig Mal verschrieben haben.

Nur einmal habe der Angeklagte die Maske fallen gelassen, als er erklärte, „ich bin stolz, dass ich Hamas bin“. Aus Sicht der Staatsanwältin ist der Angeklagte, der schon mit 14 Jahren gekämpft und getötet habe, in neun Jahren israelischer Haft „nicht deradikalisiert“ worden: „Er ist Unterstützer der Hamas, einer terroristischen Vereinigung, die einen islamischen Staat errichten will.“ Es sei um militärische Aktionen im Kampf gegen Israel gegangen, forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung. Terror erschüttere einen ganzen Staat und die Bevölkerung durch Mark und Bein. Bezüglich der Strafhöhe - dem Angeklagten droht wegen der versuchten Anstiftung zu Mordanschlägen lebenslange Haft - wandte sich die Anklägerin an die Geschworenen mit den Worten: „Setzen Sie ein Zeichen - nein, nicht hier, nicht bei uns in Österreich!“

Zu den Anklagepunkten Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verleumdung verwies die Staatsanwältin auf die Aussagen der Justizwachebeamten, wonach der Beschuldigte sie „mit Händen und Füßen“ attackiert hätte, als er zum Arzt gebracht werden sollte. Der 27-Jährige sei aber weder geschlagen noch verletzt worden. Die Behauptung, der Arzt hätte Schläge befohlen, sei „einfach nur absurd“.

Die Verteidigerin betonte, dass der 27-Jährige die Anstiftung zu terroristischen Straftaten auf Facebook zugegeben habe. Die Äußerungen seien nicht wörtlich zu nehmen, hoffte sie auf einen Freispruch im Zweifel - ebenso wie beim Punkt der Zugehörigkeit zur Hamas. Dafür gebe es keine Beweise. Ihr Mandant habe nach seiner Haftentlassung nichts mehr damit zu tun und Palästina verlassen, weil er Gewalt von beiden Seiten ablehne. Die widersprüchlichen Aussagen und sein grundsätzliches Verhalten seien mit der Lebensgeschichte des im Gaza-Streifen Aufgewachsenen zu erklären. Auch die Verleumdung sei nicht als solche zu sehen, weil der 27-Jährige subjektiv überzeugt sei, geschlagen worden zu sein.