Wiener Anwaltsassistenten erhalten 1.500 Euro Mindestlohn ab 1.10.
Wien (APA) - Die Rechtsanwaltskammer Wien und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) haben sich auf ...
Wien (APA) - Die Rechtsanwaltskammer Wien und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) haben sich auf eine Anhebung der Mindestgrundgehälter für die rund 15.000 Assistenten von Anwälten in Wien geeinigt: Ihr kollektivvertragliches Mindestgrundgehalt wird ab 1. Oktober 2017 auf 1.500 Euro brutto erhöht, so eine gemeinsame Aussendung der Verhandlungspartner am Dienstag.
Die Lehrlingsentschädigung wird auf 700 Euro im ersten Lehrjahr erhöht, außerdem einigten sich die Verhandlungspartner auf die Anrechnung von Karenzzeiten.
Bisher liegt das Mindestgrundgehalt für Kanzleiangestellte bei Rechtsanwälten in Wien laut dem derzeit geltenden Kollektivvertrag bei 1.023 Euro brutto. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat allerdings eine Entlohnungsrichtlinie, wonach alle Rechtsanwälte in ganz Österreich ihren Kanzleikräften derzeit mindestens 1.250 Euro brutto zahlen müssen. Ein Verstoß dagegen würde disziplinarrechtlich geahndet, so der ÖRAK.
Die GPA-djp lobt in einer gemeinsamen Aussendung mit der Wiener RA-Kammer die Einigung als „Meilenstein“. Diese Wertschätzung der Beschäftigten sei in anderen Bundesländern noch ausständig, so Karl Dürtscher, stellvertretender Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. „Unser Ziel bleibt ein bundesweiter Kollektivvertrag, um dieses Mindestgrundgehalt flächendeckend zu erreichen - die Wiener haben hier absolute Vorbildwirkung.“ Auch Rechtsanwaltskammer Wien-Präsident Michael Enzinger zeigt sich über die Einigung und die ausverhandelten Verbesserungen sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer erfreut: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass der bestehende Kollektivvertrag auf den von der Regierung geforderten Mindestlohn erhöht wurde.“
Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Rupert Wolff, erteilt dem Wunsch der Gewerkschaft nach einem bundesweiten KV für Anwaltsangestellte eine Absage. „Die Gewerkschaft muss sich hier mit den Landeskammern in Verbindung setzen“, sagte Wolff auf APA-Anfrage. Die Anwaltskammern in den Ländern seien eine Einrichtung des Föderalismus, und die Anwälte seien Mitglied jener Landeskammer, wo sie ihren Kanzleisitz haben. Eine RA-Kammer könne nur für ihre Mitglieder einen KV abschließen. Er selber könne nur als Bevollmächtigter der neun RA-Kammern agieren. Derzeit haben drei Bundesländer-Kammern überhaupt keinen Kollektivvertrag für Kanzleiangestellte, nämlich Salzburg, Oberösterreich und Kärnten.
Im Mai hat der ÖRAK eine Anhebung der Mindestentlohnung für Kanzleiangestellte beschlossen. Der Mindestlohn von derzeit 1.250 Euro brutto wird in zwei Stufen angehoben. Ab 1.1.2018 auf 1.350 Euro brutto, ab 1.1.2019 dann auf 1.500 Euro brutto. „Die Entlohnungs-Richtlinie hat für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verbindlichen Charakter. Ein Verstoß dagegen stellt ein Disziplinarvergehen dar, das von der Rechtsanwaltskammer entsprechend geahndet wird“, heißt es in einer Information des ÖRAK.
~ WEB http://www.gpa-djp.at/ ~ APA248 2017-07-25/13:07