Strafe oder Sitzkreis? Die EU tut sich schwer mit Quertreibern
Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit - EU-Staaten verpflichten sich zu solchen Werten. Aber was passiert, wenn einer ausschert?
Brüssel – Die EU nimmt nicht jeden: Länder, die beitreten wollen, müssen sich abstrampeln. Wenn nötig, ihr Rechtssystem umbauen, wirtschaftlich erfolgreich und demokratisch gefestigt sein. Doch so streng die EU mit ihren Beitrittskandidaten ist, mit Quertreibern wiePolen tut sie sich schwer.
„Das heutige Polen unter Jaroslaw Kaczynski könnte nicht mehr EU-Mitglied werden“, glaubt Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Am heutigen Mittwoch will die EU-Kommission nach anderthalbjährigen Gesprächen über die nächsten Schritte gegen Warschau beraten – und liebäugelt dabei mit einem harschen Vorgehen.
Eine Frage der Umsetzung
Wohin das führen kann, ist allerdings fraglich. „Wenn man einem Land Strafen androht, dann muss man auch in der Lage sein, das Ganze durchzuziehen“, meint Judy Dempsey von der Denkfabrik Carnegie Europe. Und genau das kann die EU-Kommission nicht garantieren, wenn sie aus Sorge um die Unabhängigkeit polnischer Richter das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags vorantreibt. Niemand rechnet damit, dass das selbst heftig kritisierte Ungarn am Ende einen möglichen Entzug der Stimmrechte Polens durch seine Stimme möglich macht.
„Die EU hat keinen Mechanismus entwickelt, um die Aushöhlung von Grundwerten aufzuhalten“, stellt Dempsey fest. Eine Verschärfung ist nicht in Sicht, denn Änderungen der EU-Verträge müssten alle EU-Staaten zustimmen – also auch die Ziele solcher Nachbesserungen.
Europarechtler Frank Schorkopf von der Universität Göttingen findet Artikel 7 angesichts der „sensiblen Materie“ hingegen schon recht weitreichend. Die Staatengemeinschaft EUsei nun einmal ein politischer Akteur, der aus politischen Erwägungen handelt, betont er. Strafen würden ja auch bei Verstößen gegen die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Haushaltsdisziplin letztendlich doch nicht verhängt - auch nicht gegen Deutschland, das 2003 gegen Stabilitätskriterien verstieß.
„Man muss sich darüber klar sein, dass es in der EU keine Sanktionierung gibt, wie man Unternehmen oder Bürger sanktioniert im Strafverfahren“, sagt Schorkopf. „Sondern dass es am Ende des Tages ein Konflikt ist, der nur politisch gelöst werden kann.“ Zu beanstanden gebe es in Sachen Rechtsstaat übrigens längst nicht nur in Polen oder Ungarn so einiges.
Deutlich unkomplizierter wäre ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission eröffnen kann, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht sieht. Hier entscheiden in letzter Instanz nicht die EU-Staaten, sondern der Europäische Gerichtshof – was Schorkopf ohnehin für deutlich sinnvoller hält. Alternativ könnten besorgte Regierungen Polen ja auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verklagen, schlägt er vor. „Dann könnten sich die Staaten nicht mehr hinter der Kommission verstecken, sondern müssten Farbe bekennen.“
Schlappe für Ungarn und Slowakei zeichnet sich ab
Wo der Streit um den Rechtsstaat noch enden könnte, da ist jener um die Flüchtlingskrise längst gelandet: Ungarn und die Slowakei haben gegen die Entscheidung vom September 2015 zur EU-Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland geklagt.
Nun zeichnet sich eine Schlappe der Querulanten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch in einer mit Spannung erwarteten Stellungnahme, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten abzulehnen. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil dazu könnte ab September fallen.
Die Richter werden Rechtssicherheit schaffen können. Politische Weltbilder können auch sie nicht vereinheitlichen. Wie umgehen mit Migranten? Wie sichert man eine unabhängige Justiz? Und ist Haushaltsdisziplin wirklich so wichtig? Ein Bund aus (noch) 28 Staaten ist ohne Grundsatzkonflikte nicht zu haben. Offen ist, wie viele er auf die Dauer verkraftet. (dpa, TT.com)