Dritter Salzburger Finanzskandal-Prozess: Beweisanträge abgelehnt

Salzburg (APA) - Am 18. Verhandlungstag im Salzburger Finanzskandal-Prozess hat der Schöffensenat unter der vorsitzenden Richterin Anna-Soph...

Salzburg (APA) - Am 18. Verhandlungstag im Salzburger Finanzskandal-Prozess hat der Schöffensenat unter der vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer am Mittwoch sämtliche Beweisanträge der Verteidiger abgewiesen. Das Urteil wird damit voraussichtlich am Freitag fallen. Am späten Vormittag begannen die Anwälte der sieben Angeklagten mir ihren Schlussplädoyers.

Insgesamt hatten die Verteidiger der Beschuldigten gestern, Dienstag, mehr als 15 Beweisanträge eingebracht. Der Verteidiger des Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden (SPÖ), Walter Müller, hatte etwa beantragt, der Schöffensenat möge offen legen, über welche Lebenserfahrung die Vorsitzende, der Beisitzer und die beiden Schöffen bezüglich Kapitalmarktwesen und Derivatgeschäfte verfügten. Er bezweifelte, dass der Senat ohne ein Sachverständigengutachten ein Urteil fällen könne.

Geisselhofer hatte am vergangenen Freitag entschieden, das Gutachten, auf das sich die Anklage stützt, nicht mehr als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen, da dieses in wesentlichen Teilen unschlüssig geblieben sei.