Umweltanwalt fordert Alternativenprüfung
Sillian – Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz wurde Anfang Juni für die Pistenverbesserung und die Errichtung eines Skiübungsgelän...
Sillian –Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz wurde Anfang Juni für die Pistenverbesserung und die Errichtung eines Skiübungsgeländes nördlich des Gasthauses Gadein am Thurntaler die wasserrechtliche und die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt. Die Behörde stützte sich in ihrer Interessenabwägung darauf, dass der Eingriff in einem bestehenden Skigebiet stattfindet und bei sorgsamer Bauweise Beeinträchtigungen minimiert werden können. Auch der Wirtschaftsfaktor Skigebiete wurde ins Treffen geführt.
Gegen den am 7. Juni zugestellten Bescheid brachte Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer Beschwerde ein. Die naturschutzrechtlichen Interessen seien in der Interessenabwägung untergewichtet. Das neue Skiübungsgelände soll auf 3270 Quadratmetern entstehen. Laut naturkundlichem Gutachten wären durch die Maßnahmen ein wertvolles Feuchtgebiet und Quellfluren betroffen.
Das betroffene Feuchtgebiet umfasst auch Kalktuffquellen. Bevor diese durch Überbauung zerstört werden, ist nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft eine umfassende Alternativenprüfung durchzuführen, ob nicht doch ein anderer Bereich im Skigebiet als Übungsgelände geeignet wäre. Die Beschwerde bezieht sich ausschließlich auf die Errichtung des Skiübungsareals.
Der Landesumweltanwalt geht davon aus, dass im gesamten Skigebiet durchaus Areale existieren, deren Umgestaltung zu einem Skiübungsgelände bei Weitem weniger Beeinträchtigungen mit sich brächte.
Als „Ausgleichsmaßnahme“ war ein Amphibienbiotop mit einer Größe von mindestens 20 Quadratmetern ins Treffen geführt worden, welches zu einem Viertel als Viehtränke verwendet werden soll. Dem Landesumweltanwalt erschließt sich jedoch nicht, wie dieses den Verlust von 3270 Quadratmetern an Feuchtgebieten und Quellfluren kompensieren soll. Dass der Amphibienteich eine Verbesserung darstellen soll, sei aus naturkundlicher Sicht nicht schlüssig und nachvollziehbar. Daher bedürfe es nach seiner Meinung einer Überprüfung durch das Landesverwaltungsgericht. (TT)