Flüchtlinge - EuGH billigt indirekt Flüchtlingspolitik Merkels
Luxemburg (APA/AFP) - EU-Staaten dürfen sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären. Ansonsten ist aber auch bei ungewöh...
Luxemburg (APA/AFP) - EU-Staaten dürfen sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären. Ansonsten ist aber auch bei ungewöhnlich hohen Zuwanderungszahlen der Einreisestaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschied. Er billigte damit indirekt die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Gleichzeitig hielt der Gerichtshof an den Grundregeln der EU fest. In dem Verfahren ging es konkret um Kroatien. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen 2015 und 2016 hatte das Land zahlreiche Flüchtlinge mit Bussen an die Grenzen zu Slowenien und Österreich gebracht, damit sie erst im Nachbarland ihren Asylantrag stellen.
Slowenien und Österreich hielten aber daran fest, dass nach den sogenannten Dublin-Regeln der EU das EU-Ersteinreiseland Kroatien zuständig ist. Ein Syrer in Slowenien und eine afghanische Familie in Österreich klagten gegen die Rückführbescheide. Kroatien habe ihnen die Durchreise ausdrücklich gestattet.
Der EuGH betonte nun, Kroatien habe die Durchreise zwar geduldet. Eine solche Duldung könne aber nicht als Visum für die gesamte EU gelten, „auch wenn sie auf außergewöhnliche, durch einen Massenzustrom von Flüchtlingen in die EU gekennzeichnete Umstände zurückzuführen ist“. Ohnehin gelte die Entscheidung eines EU-Staates, Flüchtlingen aus humanitären Gründen die Einreise zu gestatten, nur für das jeweilige Land und nicht für die gesamte EU.
Daher seien die Flüchtlinge illegal nach Slowenien beziehungsweise Österreich weitergereist; diese Länder durften sie demnach nach Kroatien zurückschicken. Nach den Dublin-Regeln sei Kroatien für die Asylanträge der Flüchtlinge zuständig.