Gerichtssplitter

Rolex-Händler mit 18 Vorstrafen

Ob als Luxusgut oder Geldanlage: Rolex-Uhren sind weiter begehrt und leider auch beliebtes Instrument von Fälschern und Betrügern.
© Thomas Böhm

Wahrlich als gerichtsbekannt darf ein 54-Jähriger gelten, der gestern am Landesgericht nach bereits 18 Vorstrafen wegen schweren gewerbsmäßi...

Wahrlich als gerichtsbekannt darf ein 54-Jähriger gelten, der gestern am Landesgericht nach bereits 18 Vorstrafen wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges angeklagt war. Diesmal ging es um Tankbetrügereien in der Höhe von 19,14 und 29,59 Euro, aber auch um ein Rolex-Ankaufgeschäft über 6700 Euro. Anzeigerin des Sachverhalts war übrigens die Vermieterin des Unterländers, die gegen ihn zurzeit ein Verfahren wegen eines Mietrückstands von 6000 Euro führt.

Dieser präsentierte sich als Uhrenexperte mit hervorragenden Handelskontakten in Deutschland — und versprach der Wohlhabenden die Rolex zum Sonderpreis. Nachdem das Geld zum Ankauf übergeben war, zog vom Sommer weg jedoch viel Zeit ins Land. Bis die Frau zu drängen begann, da die Uhr als Weihnachtsgeschenk für ihren Ehemann gedacht gewesen wäre. „Nur mit Bauchweh" hatte der Unterländer seiner Vermieterin dann eine „Rolex" ohne Rolex-Uhrwerk übergeben. Wert: maximal 300 Euro. Vor Richterin Martina Kahn bekannte sich der 54-Jährige dennoch für nicht schuldig: „Ich hab' ja nicht geplant, sie ums Haxl zu hauen. Ob ich ihr dann gesagt habe, dass da nur ein normales ETA-Werk drin ist, weiß ich nicht mehr. Selbst ich bin bei einem Münchner Goldhändler schon auf eine Fälschung reingeflogen, die sie mir dann eingezogen haben!", argumentierte der selbsternannte Uhrenprofi. Die Frage nach Rechnungen für derartige Uhren musste er aber verneinen: „Nein, Frau Rat! Rechnungen sind in diesem Metier nicht üblich!" Ob der 54-Jährige tatsächlich ein Auskenner ist, wird das Urteil am 19. September zeigen. Noch heute wechselt der Mann übrigens wegen einer Altstrafe die Adresse: vom Unterland in die Justizanstalt.

Tiroler und Komplize wegen Münzhandels verurteilt

Weil sie Gold- und Silbermünzen im Wert von 2,6 Millionen Euro ausgegraben und teils verkauft hatten, wurden gestern ein Tiroler (34) und dessen Komplize (41) am Landesgericht Wiener Neustadt wegen schweren Einbruchsdiebstahls und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu drei und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Opfer war Superfund-Gründer Christian Baha. Er hatte offenbar den „Schatz" vom Tiroler, einem langjährigen Mitarbeiter, auf dem Areal seines Schlosses Frohsdorf einbetonieren lassen. Der erstangeklagte Tiroler, von Beruf Maurer, hatte zunächst die Gold- und Silbermünzen im Wert von 1,3 Millionen Euro in einem Schließfach bei einer Bank in Hall sowie in einem Tresor in seinem Keller versteckt. Anschließend hatte er zumindest einen Teil davon bei Geldinstituten verkauft. Der Zweitbeschuldigte aus dem Bezirk Neunkirchen soll den gleich großen Beuteanteil zunächst im Keller seiner Wohnung und dann in einem extra dafür angekauften Safe gelagert haben. (fell, APA)

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