Flüchtlinge - Keine Einigung auf NGO-Verhaltenskodex, Rom verärgert

Rom (APA) - Italienische Regierungsbeamte und Hilfsorganisationen haben sich vorerst nicht auf einen Verhaltenskodex als Grundlage für Rettu...

Rom (APA) - Italienische Regierungsbeamte und Hilfsorganisationen haben sich vorerst nicht auf einen Verhaltenskodex als Grundlage für Rettungen von Migranten im Mittelmeer geeinigt und Rom reagiert verärgert. „Der Verhaltenskodex ist eine fundamentale Angelegenheit für die Sicherheit des Landes“, sagte Innenminister Marco Minniti vor dem Senat in Rom.

„40 Prozent aller Migranten werden im Mittelmeer von NGO-Schiffen gerettet. Dabei handelt es sich de facto um private Schiffe. Das Innenministerium und die NGOs müssen eine rigorose Einhaltung der Sicherheitsprinzipien garantieren. Der Verhaltenskodex ist eine Garantie für die NGOs selbst und für Italien“, so Minniti.

Der Innenminister gab zu verstehen, dass er nicht zu langen Diskussionen mit den NGOs über den Verhaltenskodex bereit sei, der bereits vom Parlament besprochen und Brüssel vorgestellt worden sei. „Der Verhaltenskodex entspricht dem Willen des Parlaments und des Landes“, so Minniti.

Am Freitag ist ein neues Treffen zwischen der Regierung und den NGOs in Rom angesetzt. Bis dahin können die Organisationen Vorschläge zur Verbesserung und Ergänzung des Regelkatalogs einreichen. Dies ging auch aus einer Mitteilung des Innenministeriums am Abend hervor. An einem Gespräch unter Federführung des Flüchtlingsbeauftragten des italienischen Innenministeriums, Mario Morcone, hatten am Dienstag die NGOs Jugend Rettet, MOAS, Save the Children, Ärzte ohne Grenzen, Sea-Watch, Sea-Eye und SOS Mediterranee teilgenommen.

Mit dem Verhaltenskodex will die italienische Regierung klare Regeln für die Rettungsaktionen im Mittelmeer aufstellen und hatte damit für Verunsicherung bei den Hilfsorganisationen gesorgt. Sie fühlen sich durch den Vorstoß der italienischen Regierung kriminalisiert, weil sie sich bei den Rettungseinsätzen nach eigenen Angaben bereits an Recht und Gesetz auf See halten.

Nur im äußersten Notfall sollen die Schiffe der Hilfsorganisationen in libysche Hoheitsgewässer eindringen, so schreibt es auch das Internationale Seerecht vor. Der sogenannte Code of Conduct in seiner jetzigen Form untersagt den Helfern ferner, Ortungsgeräte abzustellen und mit Lichtsignalen Schmuggler an der libyschen Küste zu ermuntern, Boote mit Migranten aufs Meer zu schicken. Außerdem sollen die NGOs den Behörden - auch der Kriminalpolizei - Zugang zum Schiff gewähren und ihre Finanzierung offenlegen.