Regierung: Todesstrafe für Deutsche im Irak „höchst unwahrscheinlich“
Berlin (APA/dpa) - Die im Irak festgenommenen deutschen Frauen müssen nach Auffassung der deutschen Regierung nicht die Todesstrafe in dem L...
Berlin (APA/dpa) - Die im Irak festgenommenen deutschen Frauen müssen nach Auffassung der deutschen Regierung nicht die Todesstrafe in dem Land fürchten. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts sagte am Mittwoch in Berlin, er glaube nicht, dass den mutmaßlichen Jihadistinnen ein Prozess drohe, „an dessen Ende die Todesstrafe stehe“.
„Ich kann das nicht hundertprozentig ausschließen, ich halte das aber für höchst unwahrscheinlich.“ Man wisse aber nicht, was den Frauen überhaupt zur Last gelegt werden könnte, was sie an Taten begangen haben könnten.
Zwei der vier Frauen stünden derzeit in konsularischem Kontakt mit Vertretern der Botschaft, sagte der Sprecher. Soweit man aus den persönlichen Begegnungen und Berichten schließen könne, gehe es den Frauen „den Umständen entsprechend gut“.
Nun müsse man mit den irakischen Sicherheitsbehörden überlegen, wie es weitergehe. Man müsse genau schauen, was die irakischen Behörden wüssten, in welcher Weise sie ihren legitimen Strafanspruch geltend machen wollten und was das womöglich für die Rückkehr der Frauen nach Deutschland bedeute.
Die 16-jährige Schülerin Linda aus Sachsen und drei weitere deutsche Staatsbürgerinnen marokkanischer bzw. tschetschenischer Herkunft waren Mitte Juli von irakischen Streitkräften bei der Befreiung Mosuls von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) festgenommen wurden.
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und befinden sich in Bagdad in Haft. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt gegen die Frauen wegen des Verdachts der IS-Mitgliedschaft.
(Alternative Schreibweise: Mossul)