Home Invasion am Millstätter See: Zwei Männer verurteilt
Klagenfurt (APA) - Wegen einer „Home Invasion“, einem Raubüberfall im März 2015 auf eine 80-jährige Kärntnerin und ihre Pflegerin (23) in ei...
Klagenfurt (APA) - Wegen einer „Home Invasion“, einem Raubüberfall im März 2015 auf eine 80-jährige Kärntnerin und ihre Pflegerin (23) in einem Haus in Seeboden am Millstätter See (Bezirk Spittal), sind am Mittwoch zwei Ukrainer am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Matthias Polak verurteilte sie zu vier bzw. fünf Jahren Haft.
„Wir haben es mit einem Fall der organisierten, internationalen Schwerkriminalität zu tun, wo Schweigen und Leugnen dazugehört“, sagte Staatsanwalt Marcus Pacher. Ein Angeklagter, ein 52-jähriger Tischler, gab zu, bei dem Überfall auf die beiden Frauen dabei gewesen zu sein. Er sei aber wegen seiner Schulden gezwungen worden, mitzumachen. Der zweite Angeklagte (28) stritt alles ab und bekannte sich nicht schuldig. Pacher verwies auf DNA-Beweise, welche die Täterschaft der Angeklagten belegen würden. Ein dritter Komplize ist der Justiz noch nicht bekannt.
Drei Täter waren laut Anklage gegen 2.00 Uhr in das Haus eingedrungen und hatten die beiden Frauen an ihre Betten gefesselt. Die Pflegerin wurde geschlagen, die Kabelbinder, mit denen sie gefesselt war, wurden so eng gezogen, dass sie blutete. Eineinhalb Stunden mühten sich die Männer ab, um einen Tresor mit Goldschmuck im Wert von 30.000 Euro aus der Verankerung zu reißen. Zur Flucht bedienten sie sich auch noch des Mercedes der Pensionistin. Kurz nach der slowenischen Grenze gab es einen Unfall, sie mussten die Beute daraufhin zurücklassen.
Der Schöffensenat sah es nicht als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten den Raub als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung behangen hatten. Deshalb wurden sie nicht wegen schweren Raubes verurteilt. Staatsanwalt Pacher meldete daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der 52-jährige Ukrainer nahm das Urteil an, der 28-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.