Dämpfer für Ungarn und Slowakei im EU-Streit um Flüchtlingsverteilung

Luxemburg (APA/AFP/dpa) - Ungarn und die Slowakei haben einen Dämpfer bei ihrer Verweigerung der Flüchtlingsaufnahme erhalten. Der Generalan...

Luxemburg (APA/AFP/dpa) - Ungarn und die Slowakei haben einen Dämpfer bei ihrer Verweigerung der Flüchtlingsaufnahme erhalten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfahl am Dienstag, Klagen beider Länder gegen die Umverteilung von insgesamt 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland auf andere EU-Länder abzuweisen.

Die EU-Kommission sieht sich in ihrem Kurs bestätigt und verschärft die Verfahren gegen Aufnahmeverweigerer aus Osteuropa (Az. C-643/15 u.a.). In den betroffenen Ländern stieß das all auf Unverständnis. Lob für Stellungnahme des EuGH-Gutachters gab es indes von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ).

Auch Ungarn und die Slowakei müssten die im September 2015 vereinbarten Flüchtlingskontingente aufnehmen, erklärte EuGH-Generalanwalt Yves Bot. Damals hatten die EU-Innenminister gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Staaten die Umverteilung per Mehrheitsentscheidung beschlossen, um die Hauptankunftsländer Italien und Griechenland zu entlasten. Flüchtlinge sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Ungarn und die Slowakei klagten dagegen.

Die Umverteilung sei von den Innenministern „wirksam beschlossen“ worden, erklärte Bot in seinen Schlussanträgen für das Verfahren. Sie trage dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise vom Sommer 2015 bewältigen könnten. Mit der Verweigerung der Flüchtlingsaufnahme hätten die Slowakei und Ungarn gegen „die Pflicht zur Solidarität“ und zur gerechten Aufteilung der Lasten verstoßen, der die Mitgliedstaaten im Bereich der Asylpolitik unterlägen.

Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. In Brüssel wird damit Ende September oder im Oktober gerechnet. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlungen seiner Generalanwälte.

Die EU-Kommission leitete vor diesem Hintergrund dann auch die zweite Stufe ihrer Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien wegen der Weigerung der Flüchtlingsaufnahme ein. Bewegen sich die Regierungen nicht, kann die Behörde in der nächsten Stufe ihrerseits Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Bekommt Brüssel Recht, drohen den Ländern empfindliche Geldstrafen.

Die Kommission hatte die Verfahren im Juni gestartet. Denn Ungarn und Polen haben bis heute keinen einzigen Flüchtling aufgenommen. Tschechien hat zwar zwölf Asylbewerber abgenommen, aber seit fast einem Jahr keinen mehr. Gegen die Slowakei läuft noch kein Vertragsverletzungsverfahren. Bratislava hat zwar auch nur 16 Flüchtlinge aufgenommen, die letzten Fälle liegen aber noch nicht so weit zurück.

In den betroffenen Ländern stieß das alles auf wenig Verständnis. Die ungarische Regierung schäumte: „Der EuGH-Generalanwalt Yyes Bot scheint sich, wie schon vor ihm die EU-Kommission und der Europäische Rat, dem Soros-Plan angeschlossen zu haben“, erklärte der Staatssekretär im Justizministerium, Pal Völner, in Budapest. Mit dem „Soros-Plan“ ist die angebliche Absicht des US-Milliardärs George Soros gemeint, Flüchtlingsmassen nach Europa zu lenken. Die Slowakei wollte das Gutachten nicht kommentieren und das Urteil abwarten.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos Avramopoulos verwies darauf, dass die Verpflichtung zur Aufnahme für die Mitgliedstaaten mit Auslaufen des umstrittenen Umverteilungsmechanismus im September nicht endet. Bis zum Erreichen der zugewiesenen Quoten seien die Mitgliedstaaten auch danach verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen, die davor in Europa angekommen seien, sagte er.

Die EU-Staaten hatten vor zwei Jahren die Umverteilung („Relocation“) von bis zu 160.000 Flüchtlingen (Beschluss Juli 2015: 40.000 + Beschluss September 2015: 120.000) aus Italien und Griechenland binnen zwei Jahren innerhalb Europas beschlossen. Nach aktuellen Brüsseler Angaben ist bisher jedoch nicht einmal die Hälfte der Kandidaten tatsächlich von anderen europäischen Staaten aufgenommen worden: nur 24.676 Personen. Ungefähr 26.400 weitere Migranten mit guten Chancen auf Asyl kämen in Frage.

Auch Österreich weigerte sich lange, Flüchtlinge über das EU-Umverteilungsprogramm aufzunehmen, sagte dann aber vor mehreren Wochen Italien zu, 50 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aufzunehmen. Dies soll in zwei Tranchen von 15 Personen und einer weiteren von 20 Flüchtlingen erfolgen.

Erfreut über den EuGH-Schlussantrag zeigte sich unterdessen Bundeskanzler Kern. Es handle sich um ein „starkes Zeichen für die Einhaltung der europäischen Solidarität“ und um einen wichtigen Schritt zur Lösung der Migrationskrise“. Es könne nicht sein, „dass einige wenige Staaten wie Österreich, Italien, Deutschland und Schweden die alleinige Last der Migrationskrise zu tragen haben, und andere die europäischen Spielregeln nicht einhalten“, sagte Kern gegenüber der APA.