Prozess um Sachwucher in Eisenstadt - Freispruch für Angeklagten
Eisenstadt (APA) - Ein 38-Jähriger hat sich am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt wegen Sachwuchers verantworten müssen. Der Mann soll gem...
Eisenstadt (APA) - Ein 38-Jähriger hat sich am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt wegen Sachwuchers verantworten müssen. Der Mann soll gemeinsam mit anderen in fünf Fällen einen überhöhten Preis für Dachdeckerarbeiten verlangt haben. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Angeklagte in die Preisverhandlungen mit den Kunden nicht eingebunden war. Er wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.
Laut seinem Verteidiger gehört der Angeklagte zu einer Gruppe von Rumänen, welche auf der Suche nach Arbeit durch Österreich fahren. Dabei würden wahllos Menschen angesprochen und nach Arbeit - meistens handelte es sich um Dachdeckerarbeiten - gefragt. In die Preisverhandlungen mit den Kunden sei der Beschuldigte allerdings nicht eingebunden gewesen, da er kein Deutsch spreche. Er habe an den Schauplätzen nur gearbeitet.
Bei der Befragung durch Richterin Gabriele Nemeskeri meinte der 38-Jährige, zumeist mit vier bis fünf anderen in einem Kleinbus unterwegs gewesen zu sein. Wenn eine Beschäftigung gefunden wurde, habe er 150 bis 200 Euro für bis zu drei Tage Arbeit erhalten. Gab es keine Arbeit, wurden 50 Euro ausbezahlt.
Zu den Männern, welche die Fahrten organisierten, konnte der Rumäne so gut wie keine Angaben machen. Er sei nur aus dem Fahrzeug ausgestiegen, wenn es etwas zu tun gegeben habe. Die Kunden seien von den Mitfahrern angesprochen worden, welche auch die Preise ausverhandelt hätten. Er habe nicht gewusst, wie viel bezahlt wurde.
Die fünf dem Angeklagten zur Last gelegten Fälle hatten sich zwischen Juli des Vorjahres und März 2017 in Niederösterreich und dem Burgenland abgespielt. Ein 86-jähriger Zeuge aus Gießhübl (NÖ) berichtete, dass er statt der ausgemachten 600 Euro für Streicharbeiten und Dacharbeiten plötzlich 19.000 Euro zahlen sollte. Ein 60-jähriger Pensionist aus Fischamend (NÖ) meinte, dass von ihm 36.000 Euro für Dacharbeiten gefordert worden waren. In beiden Fällen floss jedoch kein Geld.
Der Angeklagte wurde freigesprochen. Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass der Mann die Preisverhandlungen mit den Kunden geführt habe, meinte die Richterin. Weiters habe er seinen Lohn unabhängig vom ausverhandelten Preis erhalten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.