Internationale Pressestimmen zum EuGH-Urteil zu Dublin-Verfahren
Luxemburg (APA/dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dublin-Verfahren für Asylbewerber war am Donnerstag Inhalt mehrere...
Luxemburg (APA/dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dublin-Verfahren für Asylbewerber war am Donnerstag Inhalt mehrerer internationaler Pressekommentare:
„Lidove noviny“ (Prag):
„Hat Deutschland vor zwei Jahren europäische Regeln verletzt? Hat es widerrechtlich die Grenzen für einen unkontrollierten Zustrom an Flüchtlingen und Migranten geöffnet? Ja und nein, hat der Europäische Gerichtshof nun auf eine konkrete Klage geantwortet. Deutschland war nicht im Recht, als es das Dublin-Abkommen verletzt hat. Aber es hat nicht gegen das Recht gehandelt, als es sich auf die humanitäre Klausel berufen hat. Wer gedacht hatte, dass sich das Gericht für ein klares Ja oder Nein entscheiden würde, hat sich geirrt. Das Urteil ist etwas für Menschen, die sich in derartigen Nuancen auskennen wie dem Unterschied zwischen den Begriffen ‚Selbsteintritt‘ und ‚Alleingang‘.“
„Pravda“ (Bratislava):
„Ursprünglich ging es um eine rein sachliche Meinungsverschiedenheit: Als Bundeskanzlerin Angela Merkel vor zwei Jahren die Türen für die Flüchtlinge weit öffnete, beging sie nämlich einen schweren Fehler. Deutschland wurde so für diese zum ‚Gelobten Land‘, in das Ströme von Menschen flossen. Ihre Entscheidung hatte Merkel mit niemandem abgesprochen, die Folgen trugen aber alle. Als die Situation uferlos wurde, schlug sie die Aufteilung von Flüchtlingen auf die einzelnen EU-Länder nach Quoten vor. Wenn sich aber jemand entscheidet, etwas ‚Gutes‘ zu tun und die Aufnahme von Flüchtlingen als Wettstreit zwischen Gut und Böse präsentiert, wobei die Guten die sind, die die Türen öffnen und die Bösen die, die von Anfang an zur Vorsicht mahnten, dann ist klar, wer am Schluss den Kürzeren zieht.“
„La Repubblica“ (Rom):
„Nichts zu machen, der Europäische Gerichtshof rettet die Dublin-Regeln und enttäuscht damit die Hoffnungen der italienischen Regierung und der Partner ‚an den Grenzen‘, die darauf hofften, dass das Prinzip beseitigt wird, nach dem nur das Land für Asylanträge von Migranten zuständig ist (...), in dem sie das erste Mal den Boden der Union betreten. Ein Prinzip, das aus Sicht der europäischen Richter auch in Notsituationen gilt, wenn die Ströme (von Menschen) außer Kontrolle geraten sind.
Rom bleibt nichts anderes, als die Reform des Dublin-Verfahrens abzuwarten (...). Man muss sich aber ein paar Monate gedulden müssen, denn die Revision der Regeln wird nicht vor der deutschen Bundestagswahl am 24. September passieren, schließlich beabsichtigt die Regierung Merkel nicht, das Thema Migration im Wahlkampf anzufassen.“
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA140 2017-07-27/10:25