Gerichtssplitter

Haft für sexuelle Nötigung mittels Facebook-Nacktbildern

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Cam-Sex, digital angefertigte Nacktbilder und sonstige Web-Amourösitäten haben eines gemeinsam: Alles ist schnell verschickt, jedoch nie meh...

Cam-Sex, digital angefertigte Nacktbilder und sonstige Web-Amourösitäten haben eines gemeinsam: Alles ist schnell verschickt, jedoch nie mehr aus den unendlichen Weiten des Internets zu bringen. Für die Gezeigten meist eine Katastrophe. Wer mit solchem Material jedoch Unredliches vorhat, landet selbst schnell vor dem Strafrichter. Am Landesgericht beschäftigten sich gestern gleich zwei Prozesse mit solchen Fällen. Als Erstes traf es einen 20-jährigen Tiroler, der in dieser Richtung schon einmal verurteilt worden war. Diesmal hatte er laut Anklage zwischen Juni 2015 und September 2016 über das soziale Medium Facebook zwei deutsche Mädchen sexuell genötigt. Unter der Drohung, kompromittierende Bilder der beiden zu veröffentlichen, soll der Tiroler sie wiederum zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Nach Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess erging ein Urteil mit Signalwirkung: 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt. Dazu wurden von der Vorverurteilung fünf Monate Haft widerrufen. Bitter für den 20-Jährigen: Der Senat schloss eine Fußfessel als Strafvollzug aus, um ihm eine psychiatrische Behandlung im Gefängnis angedeihen zu lassen.

Vertagt wurde hingegen der Prozess gegen einen 19-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung und versuchter Erpressung. Dabei ging es nicht nur um einen Zahn, der einem Milchwagenfahrer ausgeschlagen worden war, sondern auch um die Nacktbilder einer Schülerin, die der Bursche laut Staatsanwältin Veronika Breitfuß zur erpresserischen Bezahlung von 1000 Euro (Drohung, sie in der Schule auszuhängen) benutzt haben soll. (fell)