Fremdenrechtspaket 2 - Möglicherweise Sondersitzung nötig

Wien (APA) - Für den neuerlichen Beschluss des Fremdenrechtspakets sind möglicherweise Sondersitzungen im Parlament nötig. Denn ein Teil der...

Wien (APA) - Für den neuerlichen Beschluss des Fremdenrechtspakets sind möglicherweise Sondersitzungen im Parlament nötig. Denn ein Teil der Neuerungen soll mit 1. Oktober in Kraft treten. Der Nationalrat tagt vorher regulär nur am 20. September, der Bundesrat überhaupt erst am 5. Oktober.

Die Parlamentsdirektion berät jetzt mit den Klubs das weitere Vorgehen. Will man beim Inkrafttreten 1. Oktober bleiben - und auch keine rückwirkende Bestimmung haben -, müssten beide Parlamentskammern Sondersitzungen einlegen.

Wird das Inkrafttreten verschoben, könnte der Nationalrat den Beschluss am 12. oder 13. Oktober wiederholen. Der Bundesrat hat die nächste Sitzung (nach dem 5.10.) am 16. November.

Für den Neubeschluss muss das gesamte Procedere abgewickelt werden: Einbringung des Antrages in einer Sitzung des Nationalrates, Zuweisung in einer weiteren (die aber am selben Tag stattfinden kann), dann Behandlung im Ausschuss und schließlich ein weiterer Plenartag zur Beschlussfassung. Danach wandert die Vorlage in den Bundesrat und dann noch einmal zum Bundespräsidenten, der mit seiner Unterschrift das verfassungsmäßige Zustandekommen beurkundet.

Dieses verfassungsmäßige Zustandekommen war im ersten Anlauf nicht gegeben. Denn dem Bundesrat und auch dem Bundespräsidenten wurde - vom Nationalratsdienst der Parlamentsdirektion - eine andere Fassung übermittelt als die, die der Nationalrat beschlossen hatte. Die Unterschiede waren freilich gering, es ging nur um technische Details in Überschriften, Einleitungssätzen und Gesetzesverweisen, nicht um den tatsächlichen Inhalt der Regelung - wobei genau die Passage mit dem Inkrafttreten 1. Oktober betroffen war. Dennoch lag ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren vor und damit ist Verfassungswidrigkeit gegeben, befand der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes.