Ex-Kommissar Fischler für neues Sanktionssystem in der EU
Wien/Alpbach (APA) - Der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler hat sich dafür ausgesprochen, das Sanktionssystem innerhalb der Europäischen ...
Wien/Alpbach (APA) - Der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler hat sich dafür ausgesprochen, das Sanktionssystem innerhalb der Europäischen Union zu verändern. „Ich glaube, dass es notwendig ist, die Mechanismen, was geschieht, wenn ein Mitgliedsstaat Gemeinschaftsrecht nicht anwendet, noch einmal zu überdenken“, sagte Fischler gegenüber der APA.
Das „normale Verfahren, das im Wesentlichen nur darin besteht, dass die Europäische Kommission zum Europäischen Gerichtshof gehen kann, um einen Mitgliedsstaat wegen Missachtung des EU-Rechts zu verklagen“, dauere zu lang, sei ein „sehr schwacher Mechanismus“ und werde von manchen Mitgliedstaaten „ganz einfach ignoriert“, sagte Fischler.
Gleichzeitig gebe es auf der anderen Seite aber „die große Keule“, die man in punkto Polen zu debattieren begonnen habe, „wo man das Abstimmungsrecht aussetzen möchte und Ähnliches mehr. Und ich glaube, man müsste da gewissermaßen einen etwas abgestimmteren Sanktionskatalog überlegen.“ Die EU-Kommission hat Polen wegen seiner geplanten umstrittenen Justizreform mit der Einleitung eines Verfahrens zum Entzug der Stimmrechte gedroht.
Im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion wäre der Präsident des Europäischen Forums Alpbach für „gewisse Automatismen“. Denn die Nichteinhaltung der Kriterien in diesem Bereich sei zwar auch mit Sanktionen belegt, „aber ob die Sanktionen verhängt werden, ist an eine politische Entscheidung gebunden, und bisher wurde jedes Mal am Ende eine politische Entscheidung gefällt, dass nichts getan wird. So gesehen ist das alles eine sehr stumpfe Waffe.“
Vorstellbar ist aus Sicht Fischlers beispielsweise, im Hinblick auf die Maastricht-Kriterien bestimmte Sanktionen festzulegen, wenn jemand drei Jahre hintereinander gegen ein Kriterium verstoße - wobei auch überlegenswert sei, ob die bisher vorgesehenen Strafmaßnahmen die richtigen seien. „Wenn ich zum Beispiel die Sanktion habe, dass ein Staat, der die Schuldenvorgaben überschreitet, noch zusätzlich Strafzahlungen leisten muss, dann verschlechtere ich ja seine Überschuldung. Also das ist vielleicht noch nicht so ganz das Gelbe vom Ei.“
(Das Gespräch führte Alexandra Frech/APA)