Tirol

Oberlandesgericht hat Strafe gegen Terroristen noch erhöht

Der verurteilte Iraker muss jetzt 28 Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Innsbruck verhängte eine unbedingte Haftstrafe.
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Ein Flüchtling hatte im Irak eine terroristische Einheit unterstützt. Für die Justiz Ausschluss für eine bedingte Strafnachsicht.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck –Kriegsschauplätze wie Syrien und der Irak beschäftigen auch die heimische Justiz. So werden bundesweit regelmäßig Flüchtlinge wegen deren eigener Vergangenheit angeklagt. Meist handelt es sich um das Verbrechen der terroristischen Vereinigung.

Im September wurden hierzu zwei Iraker am Landesgericht Innsbruck angeklagt. Ein Urteil auf zweieinhalb Jahre Haft gegen einen 28-Jährigen wurde mittlerweile vom Obersten Gerichtshof zur Neuverhandlung aufgehoben. Im Fall der Berufung eines 21-Jährigen hat das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) das Strafausmaß jetzt aber sogar erhöht.

24 Monate Haft, 16 davon bedingt, lautete das Urteil der ersten Instanz. Das OLG erhöhte jedoch auf 28 Monate – nun zur Gänze unbedingt – Haft.

Der 21-Jährige hatte im Erstprozess stets geleugnet, im Irak eine Terror-Brigade unterstützt zu haben. Ein Zeuge, mehrere Bewohner von Flüchtlingsheimen und Handy-Bilder sprachen aber eine ganz andere Sprache. Auf diesen waren Abzeichen der terroristischen Asa’ib-Ahl-al-Haqq-Brigaden zu sehen, eine vom Iran unterstützte Kämpfer-Einheit, die laut Nahost-Sachverständigen nicht nur für Anschläge auf US-Basen, sondern auch für Ermordungen und Entführungen verantwortlich ist. Wegen des Kampfs gegen den IS steht die Brigade unter Schutz der irakischen Regierung. Die systematische Verfolgung, Vertreibung und Ermordung der sunnitischen Bevölkerungsgruppe durch diese schiitischen Kämpfer ist jedoch die andere Wahrheit. Dazu zeigten soziale Medien die Gesinnung des Irakers – ohne dass das Einfluss auf den Anklagevorwurf hätte. Zu einem Facebook-Video zu den Terror-Anschlägen von Paris hatte er „Wir werden Europa zerstören“ gepostet. Bei seiner ersten Polizeivernehmung hatte der Asylwerber dieselben Terroranschläge als „Strafe Gottes“ bezeichnet.

Der OLG-Senat argumentierte trotz des jungen Alters des Irakers mit der Generalprävention: „Jungen Leuten muss gezeigt werden, dass schon bloß die Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung von österreichischen Strafgerichten mit aller Entschiedenheit geahndet wird.“

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