Stabile Nachfrage bei Justiz-Ombudsstellen
Wien (APA) - Stabil mit leicht steigender Tendenz entwickelte sich die Inanspruchnahme der Ombudsstellen der Justiz. Sie sind am 1. November...
Wien (APA) - Stabil mit leicht steigender Tendenz entwickelte sich die Inanspruchnahme der Ombudsstellen der Justiz. Sie sind am 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten eingerichtet und mit 1. Jänner 2012 auch gesetzlich verankert worden. Vergangenes Jahr wurden 4.750 Eingaben registriert, im Jahr zuvor waren es 4.600 gewesen.
Seit knapp zehn Jahren beraten in den Stellen erfahrene, unabhängige Richterinnen und Richter in Beschwerdefällen, erläutern Verfahrensabläufe, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Bei langer Verfahrensdauer oder Problemen mit Gerichtsmitarbeitern wird ebenfalls Hilfe angeboten. „Mit den Justiz-Ombudsstellen hat die Justiz ein kundenfreundliches und professionelles Informations- und Beschwerdewesen, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht wird. Die Einrichtungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern bestens angenommen und auch von den beruflichen Parteienvertretern geschätzt“, wurde Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) dazu zitiert.
Im Jahr 2016 waren die Justiz-Ombudsstellen mit 4.750 Eingaben konfrontiert. Etwa 52 Prozent der Anfragen erfolgten mündlich (persönlich oder telefonisch), der Rest schriftlich (inklusive E-Mail und Fax). 65 Prozent der Anfragen konnten mündlich bzw. persönlich beantwortet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Einlangen der Anfrage bis zur endgültigen Erledigung nach allfälligen Erhebungen sei vergangenes Jahr auf wenige Tage verkürzt worden.
Im Großteil der Fälle (34 Prozent) wurden die Justiz-Ombudsstellen kontaktiert, um Rat und Auskunft zu erhalten. 29 Prozent der Anliegen betrafen Angelegenheiten der unabhängigen Rechtsprechung, in denen die Fragesteller mit dem Verfahrensausgang unzufrieden waren. 24 Prozent der Anfragen betrafen keine Agenden der Justiz, z. B. die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In solchen Fällen informiert die Ombudsstelle, wer für das Anliegen zuständig ist und stellt die Kontaktdaten zur Verfügung. Neun Prozent der Beschwerden bezogen sich auf die Verfahrensdauer und vier Prozent betrafen das Verhalten von Mitarbeitern bei Gericht. Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei den Gründen für die Anfragen de facto keine Veränderung.
(S E R V I C E - Informationen zu den Justiz-Ombudsstellen: http://go.apa.at/5TKkKNH3 )