Salzburger Bürgermeister Schaden nach Schuldspruch vor Rücktritt
Der Stadtchef wurde zu drei Jahren Haft – eines davon unbedingt – verurteilt. Auch alle anderen Angeklagten wurden schuldig gesprochen.
Salzburg – Die (noch nicht rechtskräftigen) Schuldsprüche haben es in sich. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wurde zu drei Jahren, zwei davon bedingt, verurteilt. Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus (SPÖ) erhielt zwei Jahre, 18 Monate davon bedingt. Der ehemalige Leiter der Finanzabteilung, Hofrat Eduard Paulus, erhielt ebenfalls zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt.
Für Schaden kann das Urteil das vorzeitige Ende seiner politischen Karriere bedeuten. Beobachter rechnen damit, dass er bereits in der kommenden Woche seinen Rücktritt erklären wird.
Die Nervosität war am letzten Verhandlungstag greifbar. Für alle stand viel auf dem Spiel. Karriere, der gute Ruf und vor allem die eigene Freiheit. Der Prozess rund um das Salzburger Finanzdrama hat bei allen auf der Anklagebank Spuren hinterlassen.
Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, die bereits zweimal seit dem Bekanntwerden des Finanzskandals 2012 in Nebenaspekten verurteilt worden war, entschuldigte sich vor dem Schöffensenat. Es tue ihr sehr leid, dass sie damals eine Weisung zur Swap-Übertragung befolgt habe.
Die Schlussworte der sieben Angeklagten sind gestern teils emotional und mit Tränen in den Augen erfolgt. Schaden und Raus betonten, dass sie die Swap-Übernahme weder politisch vereinbart hätten, noch absichtlich einen Schaden verursachen wollten.
Das Schlussplädoyer von Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat einige Angeklagte erschüttert. Adamovic forderte für Schaden, Raus und den jetzigen Finanzdirektor der Stadt unbedingte Haftstrafen. Wegen der Übertragung von sechs negativ bewerteten Swaps von der Stadt an das Land am 11. September 2007 sei ein Schaden von rund fünf Millionen Euro zulasten des Landes entstanden.
Bis Montag haben Verteidiger und Staatsanwalt Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Ab Zustellung des schriftlichen Urteils bleibt dann vier Wochen Zeit, um Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einzulegen. Im Falle einer Nichtigkeitsbeschwerde können Formfehler geltend gemacht werden. Dann wird der Oberste Gerichtshof entscheiden müssen. Er kann das Urteil bestätigen, teilweise oder zur Gänze aufheben oder die Sache überhaupt an das Landesgericht zurückschicken.
Insoferne ist auch der Schuldspruch für Monika Rathgeber nicht rechtskräftig. Sie wurde zu einer zusätzlichen bedingten Strafe von einem Jahr verurteilt, ihr Bürokollege von damals zu einem Jahr bedingt. Der Finanzdirektor der Stadt zu drei Jahren, zwei davon bedingt, der Magistratsdirektor zu einem Jahr bedingt. (TT)