Islam-Schule: Wiener Stadtschulrat erstattet noch am Montag Anzeige
Wien (APA) - Der Wiener Stadtschulrat kommt der Anweisung des Bildungsministeriums nach, Anzeige gegen eine private Islam-Schule im Bezirk L...
Wien (APA) - Der Wiener Stadtschulrat kommt der Anweisung des Bildungsministeriums nach, Anzeige gegen eine private Islam-Schule im Bezirk Liesing zu erstatten. „Die Anzeige beim Magistratischen Bezirksamt erfolgt noch heute“, sagte ein Sprecher des Stadtschulrats am Montag auf APA-Nachfrage. Dem Betreiber drohen „empfindliche“ Geldstrafen.
Laut Sprecher hat der Stadtschulrat schon im Februar - nach anonymen Hinweisen - eine Kontrolle der Schule durch die Schulaufsicht und Juristen veranlasst. Der Eindruck sei entstanden, dass hier religiöse und weltliche Inhalte im Unterricht übermäßig vermischt würden. Deshalb habe man das Kultusamt des Bundeskanzleramts eingeschaltet, das seinerseits ein Prüfverfahren eingeleitet habe. Auf Basis erster Ergebnisse wurde der Stadtschulrat nun von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) angewiesen, Anzeige zu erstatten.
Die Anzeige bezieht sich auf einen Verstoß gegen das Privatschulgesetz. Denn die betreffende Schule sei geführt worden, ohne - wie gesetzlich verpflichtend - mindestens drei Monate im Vorhinein beim Stadtschulrat um eine Genehmigung des Betriebs anzusuchen.
Das Magistratische Bezirksamt entscheidet nun über die Konsequenzen. Wie lange die Prüfung der Anzeige dauert, konnte man beim Stadtschulrat nicht sagen. Denkbar seien jedenfalls „empfindliche“ Geldstrafen, die bei Bedarf wiederholt verhängt werden können. Der Sprecher betonte aber auch, dass die Schule - sollte der Betreiber um Genehmigung ansuchen, um weiteren Pönalen aus dem Weg zu gehen - aus derzeitiger Sicht wegen der Unterrichtsgestaltung „nicht genehmigungsfähig“ sei. Neben der Anzeige prüfe man zudem weitere juristische Schritte.
Im Stadtschulrat bestätigte man zudem Medienberichte, wonach die Zeugnisse der Schüler in Österreich nicht anerkannt würden. Die Behörde hat Hinweise erhalten, dass die Dokumente allerdings in der Türkei akzeptiert würden - was gesetzlich ebenfalls nicht gedeckt ist. „Das ist juristisch nicht vorgesehen“, so der Sprecher.