AK: Tiroler Baufirma verrechnete Ausbildungskosten zu Unrecht
Innsbruck/Wien (APA) - Eine Tiroler Baufirma hat einem Angestellten nach dessen Kündigung zu Unrecht Ausbildungskosten von dessen Endabrechn...
Innsbruck/Wien (APA) - Eine Tiroler Baufirma hat einem Angestellten nach dessen Kündigung zu Unrecht Ausbildungskosten von dessen Endabrechnung abgezogen. Die Arbeiterkammer wies darauf hin, dass die Kosten nur zurückgefordert werden können, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart worden war. Weil eine derartige Vereinbarung aber fehlte, bekam der Arbeitnehmer sein Geld rückerstattet, so die AK am Montag.
Der Bauarbeiter hatte aufgrund eines besseren Jobangebots gekündigt. Auf seiner Endabrechnung waren ihm von seinem ehemaligen Arbeitgeber jedoch 1.400 Euro für eine Sprengbefugtenausbildung abgezogen worden. Durch eine Beratung bei der AK Tirol erfuhr er aber, dass Ausbildungskosten vom Arbeitgeber nur dann zurückverlangt werden dürfen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde - und dies war nicht der Fall.
Seit dem Jahr 2016 gebe es bei neu abgeschlossenen Rückersatzvereinbarungen außerdem rechtliche Verbesserungen, hieß es seitens der AK. Hat der Arbeitgeber eine Ausbildung finanziert, kann er die Kosten nur noch vier Jahre lang zurückfordern. Neu ist auch, dass die Summe Monat für Monat niedriger wird. Bisher war es zulässig, ein volles Jahr verstreichen zu lassen, bevor eine Minderung eintrat.
~ WEB http://www.arbeiterkammer.at ~ APA149 2017-08-21/11:24