Nach Münchner Amoklauf - Waffenhändler nächste Woche vor Gericht

München (APA/dpa) - Sie fanden in abgeschotteten Bereichen des Internets zusammen, trafen sich dann zweimal persönlich: zur Übergabe von Waf...

München (APA/dpa) - Sie fanden in abgeschotteten Bereichen des Internets zusammen, trafen sich dann zweimal persönlich: zur Übergabe von Waffe und Munition. Philipp K., davon ist die Staatsanwaltschaft München überzeugt, hat dem psychisch kranken Schüler David S. eine Pistole vom Typ Glock 17 und mindestens 450 Schuss verkauft - und damit den Amoklauf des 18-Jährigen vor einem Jahr in München erst möglich gemacht.

Am Nachmittag des 22. Juli 2016 war David S., Waffe und Munition im Rucksack, mit dem Rad zum Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) gefahren, um seinen monatelang vorbereiteten Plan in die Tat umzusetzen. Er erschoss neun Menschen, fast durchwegs junge Leute mit Migrationshintergrund, und tötete sich schließlich selbst. Philipp K. muss sich ab Montag (28. August) unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen und illegalen Waffenhandels vor dem Münchner Landgericht verantworten. Der Prozess startet im fensterlosen, gut gesicherten Saal 101 - wo sonst seit vier Jahren der NSU-Prozess stattfindet.

Was den Amokläufer und den Angeklagten zu einen scheint, ist eine rechtsextreme Gesinnung. Eine wichtige Frage vor der 12. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Frank Zimmer wird sein: Konnte der 32-Jährige aus Marburg wissen, wofür David. S. die Pistole haben wollte?

Der Waffendeal fand laut Ermittlern über das Darknet statt, einen verschlüsselten Teil des Internets. Auf dieser Plattform sollen sich die beiden handelseinig geworden sein. Am 20. Mai 2016 fuhr der Amokschütze früheren Angaben der Frankfurter Ermittler zufolge mit einem Reisebus nach Marburg und kaufte die Waffe mit mindestens 100 Schuss. Vier Tage vor dem Amoklauf reiste David S. erneut nach Marburg und erstand zusätzliche Munition, mindestens 350 Schuss. Eines dieser Treffen soll mehrere Stunden gedauert haben. „Das ist ungewöhnlich lange für ein Waffengeschäft, das ja schnell über die Bühne gehen soll“, sagte Nebenklage-Anwalt Onur Özata. Was hatten sich die beiden zu sagen?

Einem Mithäftling soll Philipp K. in der Untersuchungshaft von Tötungsfantasien des späteren Amokschützen berichtet haben. David S. soll ihm demnach beim Waffenkauf sinngemäß gesagt haben, er wolle Menschen mit Migrationshintergrund erschießen, wobei er potenzielle Opfer laut Vernehmungsprotokoll mit einer rassistisch-abfälligen Vokabel bezeichnete.

David S. hegte Sympathien für nationalsozialistische Ideen und den rechtsextremen norwegischen Massenmörder Anders Breivik. Er wählte für seinen Amoklauf den fünften Jahrestag von dessen Tat. Während eines Klinikaufenthalts malte der psychisch kranke Schüler Hakenkreuze, zeigte den Hitlergruß. Er war ein Außenseiter - und glitt immer mehr in ein irrationales Weltbild ab. Etwa glaubte er, seine Feinde seien mit einem Virus infiziert und er müsse sie deshalb töten. Als Sohn iranischer Eltern hatte er den Namen Ali erhalten - mit 18 benannte er sich um in David. Die Ermittler bescheinigen ihm eine rechtsextreme Gesinnung. Beim Motiv sahen sie jedoch stets Rache für die jahrelange Kränkung durch Mobbing im Vordergrund.

Philipp K. wiederum soll in Chats gegen Ausländer gehetzt und ebenfalls mit „Heil Hitler“ gegrüßt haben. Auf seiner Festplatte fanden die Ermittler einem Bericht der Münchner „Abendzeitung“ zufolge eine elektronische Ausgabe von Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“. Ähnlich wie David S. habe er zwischen wertvollen und wertlosen Menschen unterschieden, schreibt die Zeitung. Er habe in Tarnunifom und Helm mit täuschend echten Gewehren posiert. Zeitweise habe er sich mit Jobs als Kurier oder Staplerfahrer durchgeschlagen. Schließlich soll er unter dem Decknamen „Rico“ mit Waffen gehandelt haben.

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Vor dem Landgericht wird er auch mit den Menschen konfrontiert sein, die ihre Liebsten durch eine mutmaßlich von ihm verkaufte Waffe verloren haben: Für den Prozess sind 15 Nebenkläger zugelassen, Angehörige von Opfern und Verletzte von damals. „Mein Mandant will, dass alle Hintergründe der Tat aufgeklärt werden. Er möchte wissen, ob der Waffenhändler nicht doch eingeweiht war“, sagte Nebenklage-Anwalt Özata. Wenn es dann statt um fahrlässige Tötung um Beihilfe ginge, könnte das Strafmaß höher sein - und bis 15 Jahre gehen.