Prozess um Wiederbetätigung 2 - Drogen und Alkohol im Spiel

Wiener Neustadt (APA) - Mit 16 hatte der wegen NS-Wiederbetätigung Angeklagte die Schule geschmissen, Marihuana konsumiert und musste den To...

Wiener Neustadt (APA) - Mit 16 hatte der wegen NS-Wiederbetätigung Angeklagte die Schule geschmissen, Marihuana konsumiert und musste den Tod seiner Mutter verkraften, wie er am Dienstag vor Gericht aus seinem Leben erzählte. Nach einer stationären Therapie sei er clean, wöchentlich gehe er noch in Psychotherapie. Allerdings ersetzte er die Drogen durch Alkohol, merkte der Richter an.

Vieles von dem, was ihm vorgeworfen wurde - martialisch wirkende Fotos in Wehrmachtsuniform, SMS mit Hitlergruß - rechtfertigte der 26-Jährige mit den Worten, das sei ein Scherz bzw. er betrunken gewesen. Das Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler habe er von seiner Oma geerbt und sich für Geschichte interessiert, war er bestrebt, den Besitz von NS-Devotionalien zu verharmlosen - Freunden zufolge habe er mit der Sammlung geprahlt, hielt ihm der Richter vor. Er hänge der NS-Ideologie nicht an, sei vielmehr ein ausländerfreundlicher Mensch, beteuerte der Angeklagte. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass das Weiterschicken von Fotos via WhatsApp den Tatbestand der Wiederbetätigung erfülle.

Auch mit jenem befreundeten Friseur, bei dem er sich einen Kurzhaarschnitt verpassen ließ, habe er danach nur „gescherzt“, dass er nun wie Heinrich Himmler aussehe. Dass er ihm mit einer Red Bull Dose ein Cut über dem Auge zufügte, was nun als Körperverletzung angeklagt ist, erklärte der Beschuldigte als Unfall beim Zuwerfen der Dose.

2013 war im Zusammenhang mit einem Konflikt mit seiner Stiefmutter seitens der Bezirkshauptmannschaft Mödling ein Waffenverbot ausgesprochen worden - dennoch besaß der leidenschaftliche Modellbauer eine Kalaschnikow, die er später im Attersee versenkte. „Wie schaut der Plan aus?“ wollte der Richter Zukunftsoptionen ergründen. „Arbeiten wie jeder andere auch, Abendschule machen“, war die Antwort. Er wolle sich reinhauen und „auf jeden Fall“ einmal die Firma seines Vaters übernehmen, erklärte der 26-Jährige. Seine Freundin sei seine Stütze.

Laut Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig, habe keinerlei Bewusstseinsstörungen, sei ruhig und nicht aggressiv, aber nach eigenen Angaben alkoholabhängig. Alkohol und Suchtmittel hätten entscheidenden Einfluss, es bedürfe nach wie vor massiver therapeutischer Unterstützung, empfahl der Sachverständige noch eine stationäre Therapie.

Als erste Zeugin sagte eine Friseurin aus, der eine Bekannte des Angeklagten allerlei über Marihuana-Konsum erzählt und auch ein Video gezeigt hatte, auf dem jemand - mutmaßlich der 26-Jährige - mit einer Waffe auf eine Mauer schießt. Ein weitschichtig verwandter junger Mann gab an, gehört zu haben, dass der Beschuldigte die NS-Utensilien „cool“ finde. Dessen älterer Bruder hatte die Sachen im Haus des 26-Jährigen gesehen. Dieser habe damit aber wohl nur Aufmerksamkeit erhaschen wollen, meinte der 31-Jährige im Zeugenstand.