Das Kultusamt - Kleine Behörde derzeit ganz groß
Wien (APA) - Die Anzeige gegen eine Privatschule für Muslime hat eine kleine Behörde in den politischen Fokus gerückt. Das beim Kanzleramt a...
Wien (APA) - Die Anzeige gegen eine Privatschule für Muslime hat eine kleine Behörde in den politischen Fokus gerückt. Das beim Kanzleramt angesiedelte Kultusamt ist derzeit mit der Prüfung islamischer Vereine beschäftigt - wofür bis zur von der Regierung angekündigten Aufwertung nur eine Handvoll Mitarbeiter zur Verfügung stand. Unter anderem obliegt der Behörde die Anerkennung von Religionsgemeinschaften.
„Das Kultusamt im Bundeskanzleramt legitimiert sich durch die religiösen Interessen der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger“, wird auf der Website der Behörde auf den „besonderen verfassungsrechtlichen Schutz“ von Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der Religionsfreiheit verwiesen. Der Auftrag der bis jetzt sehr überschaubaren Abteilung: „Dem Kultusamt obliegt die Aufgabe, als oberste Kultusbehörde die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen.“
Das Kultusamt ist der Sektion I im Bundeskanzleramt, dem Präsidium, zugeordnet. Leiter ist derzeit Oliver Henhapel, weiters gab es bis zur am Dienstag angekündigten Aufstockung lediglich drei Mitarbeiter. Eigene Referate spezialisieren sich jeweils auf die römisch-katholische und die evangelische Kirche. Obwohl die Postanschrift auf jene des Kanzleramts am Ballhausplatz 2 lautet, ist der physische Sitz des Kultusamts der Concordiaplatz 2, ebenfalls im ersten Wiener Gemeindebezirk.
Nicht nur mit der Anerkennung von neuen Religionsgemeinschaften ist das Kultusamt beschäftigt. Weiters kommt ihm eine „informative und beratende Aufgabe“ zu, soweit etwa Ministerien, Landesregierungen und Behörden „bei der Vollziehung ihrer Vorschriften mit Religionsgemeinschaften in Kontakt kommen“ oder weltanschauliche Angelegenheiten der Staatsbürger berührt werden. Nicht zuletzt besuchen die Mitarbeiter auch Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften.
Die Anfänge des Kultusamts liegen in der politischen Neuordnung nach der Bürgerlichen Revolution von 1848: So errichtete Kaiser Franz Josef I. 1849 das „Ministerium für Kultus und Unterricht“, um unter anderem das bis dahin maßgeblich von der Kirche getragene Schulwesen mit den staatlichen Zuständigkeiten neu zu ordnen. Erst 2014 übersiedelte die Behörde zum Bundeskanzleramt. Aufgrund der Diskussion um die Vollziehung des Islamgesetzes wurde es nun um zehn Mitarbeiter aufgestockt.