Pensionskassen fordern eine Ausweitung der Firmenpensionen

Wien (APA) - Für eine Reform des Pensionssystems sprechen sich die Pensionskassenvertreter aus, wobei es um alle drei Pensionssäulen gehen m...

Wien (APA) - Für eine Reform des Pensionssystems sprechen sich die Pensionskassenvertreter aus, wobei es um alle drei Pensionssäulen gehen müsse. Zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter müssten Firmenpensionen ausgeweitet werden. Dies könne über die Verankerung in Kollektivverträgen geschehen. Gerade für Geringverdiener sei eine zusätzliche Vorsorge wichtig. Anreize sollte es für Arbeitnehmerbeiträge geben.

Im Idealfall habe jeder Mensch, der in Pension geht, eine Pension aus drei Teilen - staatliche, betriebliche und private Pension. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen und VBV-Chef, sieht dringenden Handlungsbedarf: „Es darf nicht noch eine Legislaturperiode vergehen, ohne dass hier eine flächendeckendere Versorgung der Menschen mit Zusatzpensionen in die Wege geleitet wurde“, sagte er am Dienstag vor Journalisten. Dies sollte ins nächste Regierungsprogramm aufgenommen werden.

Zur stärkeren Unterstützung der Geringverdiener scheine es einen nationalen Schulterschluss zu geben. Hier könnten die Pensionskassen einen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten. Sie hätten den Vorteil, dass sie ein kollektives Instrument sind: Wenn sie in einem Unternehmen eingeführt werden, kämen sie allen zugute - „von der Reinigungskraft bis zum Prokuristen, vom Generaldirektor bis zum Portier“. Luxuspensionen seien nicht Thema der Pensionskassen.

Präsentiert wurde heute ein Rechenbeispiel, wonach auch Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte (vor allem Frauen) ihre Pension mit Pensionskasse deutlich erhöhen können: Bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren im Jahr 2017 beträgt die gesetzliche Pension bei einem stabilen Bruttogehalt von 1.500 Euro nach 40 Jahren 1.068 Euro im Monat. Zahlt der Dienstgeber monatlich 37,50 Euro bzw. 2,5 Prozent des Bruttolohns in eine Pensionskasse ein, gibt es eine Zusatzpension von 116 Euro und damit über 10 Prozent mehr Pension. Wenn der Arbeitnehmer ebenfalls 37,50 Euro pro Monat einzahlt, beträgt die Zusatzpension 233 Euro - das Pensionseinkommen erhöht sich um mehr als 20 Prozent. Der Zinssatz wurde mit 2,5 Prozent angenommen.

Aktuell verdienen laut Fachverband 40 Prozent aller Arbeitnehmer in Österreich weniger als 1.500 Euro brutto im Monat, 50 Prozent weniger als monatlich 2.000 Euro brutto. Schon eine kleine Zusatzpension trage zu einer Verbesserung des Lebensstandards im Ruhestand bei.

Bei einer Verankerung der betrieblichen Altersvorsorge in Kollektivverträgen gebe es diverse Gestaltungsmöglichkeiten, wurde heute betont. Vorsehen könne man eine Opt-Out-Klausel. Derzeit sind Pensionskassenlösungen in Österreich in rund 10 Prozent der Kollektivverträge verankert. Ebenso wie in Deutschland sollte keine Anrechnung der Firmenpension auf die Grundsicherung erfolgen.

In Österreich haben aktuell 23 Prozent der unselbstständig Beschäftigten einen Anspruch auf eine Firmenpension. Dieser Anteil sollte in den kommenden fünf Jahren auf 50 Prozent erhöht werden, so das Ziel der Pensionskassenvertreter. Rund ein Fünftel der insgesamt mehr als 900.000 Pensionskassenberechtigten zahlt zudem Eigenbeiträge.

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Die Arbeitnehmerbeiträge sollten gefördert werden - durch ein Prämienmodel oder durch steuerliche Absetzbarkeit. Für Geringverdiener beispielsweise bis 1.500 Euro Bruttomonatsgehalt könnte ein Prämienmodell wie in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Zukunftsvorsorge) eingeführt werden, für darüber hinausgehende Einkommen eine steuerliche Absetzmöglichkeit mit einer Deckelung. Eingeführt werden sollten Pensionskassenlösungen auch für Ein-Personen-Unternehmen.

Der Staat sollte sich dem Thema ergänzende Altersvorsorge mehr widmen, ein nationaler Schulterschluss sei nötig, so Zakostelsky. Zudem sollte ein international übliches Modell, wonach die Einzahlung steuerfrei sei und die Auszahlung dann besteuert wird. Mit dieser aufgeschobenen Besteuerung würde der Finanzminister aufgrund höherer Volumina dann mehr erhalten. Die derzeit geltende 10-Prozent-Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitgeberbeiträge zu Pensionskassen werde von den Unternehmen kaum ausgenutzt. Zakostelsky sprach sich für eine Gleichstellung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen aus.

Besser abschneiden würde man auch von einer Pensionskasseneinzahlung statt einer Lohnerhöhung: Bei einer Lohnerhöhung um 100 Euro fallen laut Rechenbeispiel des Fachverbands für den Arbeitgeber durch die Lohnnebenkosten 135 Euro an, beim Arbeitnehmer kommen aber nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung nur 70 Euro an. Fließen die 100 Euro in eine Pensionskasse, bleiben die Kosten bei 100 Euro, es fallen weder Lohnnebenkosten noch Steuern noch Sozialversicherungsabgaben an.

Die österreichischen Pensionskassen haben im Halbjahr laut Fachverband im Durchschnitt einen Veranlagungsertrag von 3,2 Prozent erwirtschaftet. Zakostelsky verwies heute auch auf die guten Veranlagungserfolge mit durchschnittlich plus 5,53 Prozent pro Jahr nach Kosten in den vergangenen 26 Jahren. Auch in der Niedrigzinsphase seien im Vorjahr 4,2 Prozent erzielt worden. Die durchschnittliche Pensionskassenpension lag 2016 laut Fachverbandsgeschäftsführer Fritz Janda bei 484 Euro (14 Mal im Jahr). Insgesamt seien 635 Mio. Euro ausgezahlt worden, die Pensionskassen seien damit der größte private Pensionszahler in Österreich.

Gut angenommen werde das seit Anfang 2013 mögliche Lebensphasenmodell, so Zakostelsky. Ende 2014 seien es 2,2 Prozent gewesen, Ende 2016 bereits 16 Prozent bzw. mehr als 133.500 Personen. Für die Sicherheits- und Garantiepension hätten sich dagegen nur 34 Personen entschieden.

( 0839-17, Format 88 x 94 mm)